Kommentar zum Tag der Inklusion
Ein Handicap darf Teilhabe nicht behindern
"Aber du schaust ja gar nicht behindert aus" - diese Aussage habe ich nicht bloß einmal gehört. "Wie schaut denn ein Behinderter aus?" - kontere ich dann gerne...
Fakt ist, ich bin behindert. Seit ich auf die Welt gekommen bin, habe ich die Erbkrankheit Cystische Fibrose; seit 10 Jahren einen Behindertenausweis. Früher habe ich mich deshalb geschämt. Heute gehe ich offen damit um. Ja, ich habe eine Beeinträchtigung, diese hindert mich aber nicht daran, Dinge zu tun, die ich gerne mache. Zum Beispiel Schreiben. Ich bin froh, diese Fähigkeit im Rahmen meines Jobs ausüben zu dürfen und generell dankbar, einen Job zu haben und auch dafür angemessen entlohnt zu werden. Vielen Menschen mit Handicap (2020 waren es im Bezirk Harzberg-Fürstenfeld 130) haben nämlich keinen Job, oder sie haben einen und bekommen statt einem ordentlichen Gehalt bloß ein Taschengeld. Die Tätigkeit in einer Werkstätte wird nämlich nicht als Erwerbsarbeit anerkannt. Die Lebenshilfe Österreich wird daher die Petition "Gehalt statt Taschengeld" an die Bundesregierung übergeben. Darin wird für Menschen mit intellektueller Behinderung eine volle Entlohnung für die Arbeit in den Werkstätten gefordert, sowie die Einbindung in die gesetzliche Kranken- und Pensionsversicherung.
Unterzeichnen kann man die Petition hier
Denn fest steht: ein Handicap darf weder eine Behinderung beim Zugang auf den Arbeitsmarkt darstellen, noch in sämtlichen anderen Lebensbereichen!
Die WOCHE Steiermark gibt in ihrer Aktion "Danke!" nicht nur jenen Menschen eine Bühne, die an der Corona-Front ihr Möglichstes tun, sondern auch den Mitbürgern, die mit ihrem jahrelangen ehrenamtlichen Einsatz Nächstenliebe und Nachbarschaftshilfe zu Grundprinzipen und Eckpfeilern unserer Gesellschaft gemacht haben.
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