Oststeiermark
250 Kinder befinden sich aktuell im häuslichen Unterricht

Bezirkshauptmann Max Wiesenhofer appelliert:"Schickt eure Kinder in die Schule!" | Foto: KK
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"Schickt eure Kinder in die Schule": Mit einem Schreiben appelliert Bezirkshauptmann Max Wiesenhofer an das Verantwortungsgefühl jener Eltern, die ihre Kinder mit Beginn des Schuljahres aus öffentlichen Schulen abgemeldet haben. Zudem kündigt er verschärfte Kontrollen "undurchsichtiger Privatschulen" ab dieser Woche an.

HARTBERG-FÜRSTENFELD. So hoch wie nie zuvor ist die Zahl der Schulabmeldungen in der Oststeiermark. Eine aktuelle Erhebung der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld ergibt, dass sich derzeit im Sprengel der Bildungsdirektion Oststeiermark (bestehend aus den Bezirken Hartberg-Fürstenfeld und Weiz) 250 Kinder im häuslichen Unterricht befinden. Aus Sicht der Behörde sei damit keine adäquate Schulausbildung gewährleistet. Überwiegend handle es sich um Schülerinnen und Schüler im Volksschulalter, aber auch Jugendliche aus der Mittelschule und Allgemein bildenden höheren Schulen.

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"Soziales Lernen wird hintenangestellt"

"Es ist völlig konträr zu all den sozialen Intentionen zum Wohle der Kinder und Jugendlichen und für mich völlig unverständlich, wenn Mütter und Väter ihre Kinder aus der Schule nehmen. Offensichtlich werden damit eigene persönliche Interessen verfolgt und die schulische Ausbildung sowie soziales Lernen der Kinder hintenangestellt", betont Bezirkshauptmann Max Wiesenhofer. Außerdem setzte eine schulische Ausbildung in Form eines häuslichen Unterrichts nach den Bestimmungen des Schulpflichtgesetzes voraus, dass der Unterricht jenem der Schule mindestens gleichwertig ist.

Gemeinschaftlicher Unterricht gesetzlich verboten

"Nachdem der Lernstoff durchaus umfassend ist und die Lernfächer äußerst vielfältig sind, stellt sich die Frage, wie dies zu Hause von den Eltern neben den allgemeinen elterlichen Pflichten und Aufgaben, der Hausarbeit und unter Umständen noch einer eventuellen Berufstätigkeit bewältigt werden kann", fragt sich Wiesenhofer. Selbst durch ein Zusammenführen von Kindern in Lerngruppen wäre dies nicht möglich. Zudem sei ein gemeinsamer Unterricht auch gesetzlich verboten - egal ob es sich dabei um Präsenzunterricht oder als Online-Unterricht handle. Die einzige Ausnahme bilde der Unterricht an einer Privatschule, wo es grundsätzlich die gleichen Regeln, wie in einer öffentlichen Schule gibt. "Etwa ein fester Lernplan, Organisationsplan, ausgebildete Lehrkräfte zu verschiedenen Unterrichtsgegenständen und so weiter", betont Wiesenhofer. Dies sei im privaten Rahmen nicht gewährleistet, so der Bezirkshauptmann.

Verschärfte Kontrollen ab dieser Woche

"Es besteht die große Gefahr, dass Kinder und Jugendliche außerhalb des Unterrichts an öffentlichen Schulen nicht jene schulische Ausbildung erhalten, die sie für ihr weiteres Fortkommen benötige. Ein langfristiger Entwicklungsrückstand kann die Folge sein", streicht Wiesenhofer hervor. Außerdem gäbe es Gerüchte, dass in speziellen privaten Schulen Lehrer unterrichten, die ihr Studium nie abgeschlossen haben und selbst sogar bei 'Eltern-Hilfe-Institutionen' als registriert aufscheinen
Wiesenhofer kündigt darum seitens der Behörde verschärfte Kontrollen solcher "undurchsichtigen Einrichtungen" an. Sein Appell:"Tun Sie etwas Gutes für Ihr Kind. Machen Sie es den rund 550 Eltern in Österreich gleich und melden Sie Ihr Kind wieder in der öffentlichen Schule zum Unterricht an. Das ist jederzeit möglich. Wichtig auch: Reden Sie mit Ihrem Kind. Ab 10 Jahren sind Kinder vor Entscheidungen, die sie betreffen zu hören. Ab 12 Jahren haben sie eine persönliche Entscheidungsbefugnis."

Vorgangsweise bei Kindern im häuslichen Unterricht:

(laut Bezirkshauptmannschaft):

  • Entsprechend dem Erlass des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 24. September 2021 werden die Kinder von der Bildungsdirektion zu einem Reflexionsgespräch eingeladen. Das Reflexionsgespräch soll mit jener Schulleitung geführt werden, an dem das Kind die Schulpflicht grundsätzlich zu erfüllen hätte. Dabei soll der Leistungsstand des Kindes erhoben werden. Erfolgt von den Eltern keine Reaktion, wird die behördliche Kinder- und Jugendhilfe verständigt.
  • Der zureichende Erfolg eines häuslichen Unterrichts ist zudem nach dem Schulpflichtgesetz jährlich vor Schulabschluss von einer Externistenprüfungskomission zu beurteilen.
  • Der Unterricht von einer Mehrzahl von Schülerinnen und Schüler außerhalb einer öffentlichen Schule, ist nur in einer genehmigten Privatschule gestattet.
  • Sollte seitens der Bildungsdirektion der Verdacht einer Verwaltungsübertretung des Privatschulgesetztes bestehen, erfolgt eine Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.
  • Im Zuge des Ermittlungsverfahrens zur Abklärung, ob es sich um eine Privatschule oder um einen ungesetzlichen Gemeinschaftsunterricht handelt, wird eine örtliche Überprüfung im Beisein von Vertretern der Bildungsdirektion und nach Bedarf mit Unterstützung der Polizei durchgeführt.
  • Darüber hinaus stellen sich Fragen der rechtmäßigen Gebäudenutzung (Zuständigkeitsbereich der Gemeinde) sowie der Einhaltung der steuerrechtlichen und abgaberechtlichen Bestimmungen (Finanzverwaltung sowie die Sozialversicherung).

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