Recht und Steuern
Bei Rechtsangelegenheiten zum Rechtsanwalt oder Notar

Eine kompetente Beratung ist heute wichtiger denn je, denn der Paragrafendschungel ist ohne Beistand kaum zu durchblicken. | Foto: PantherMedia/ridofranz
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  • Eine kompetente Beratung ist heute wichtiger denn je, denn der Paragrafendschungel ist ohne Beistand kaum zu durchblicken.
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Notare und Anwälte bieten ein umfangreiches Spektrum an diversen Rechtsdienstleistungen an. Für die Vertragsgestaltung oder die Vertragsprüfung ist es besser, einen Anwalt zu beauftragen.

HARTBERG-FÜRSTENFELD. Die südoststeirischen Notare und Rechtsanwälte sind als Experten für Rechtsgeschäfte Garanten für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Beispielsweise bei der Prüfung und Aufsetzung eines Vertrages sollte man auf ihren Beistand nicht verzichten. Sie kümmern sich zuverlässig und diskret um das Recht ihrer Klienten.

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Verträge aller Art

In einem Vertrag werden die Pflichten aller Vertragsparteien festgehalten. Man unterscheidet zwischen Neben- und Hauptpflichten. Verstößt eine Partei gegen diese oder kommt ihnen nicht nach, liegt ein Vertragsbruch vor. Je nach Vertragsart hat der Geschädigte Schadensersatzansprüche oder kann zurücktreten. Zum österreichischen Vertragsrecht gehören u.a. Mietvertrag, Erbvertrag, Ehevertrag, Kaufvertrag, Pachtvertrag, Gesellschaftsvertrag, Schenkungsvertrag, Arbeitsvertrag. Viele ähneln sich, haben aber gewichtige Unterschiede. Rechtsberater informieren über Rechte und Pflichten und geben eine Einschätzung über die Durchsetzungsmöglichkeit etwaiger Forderungen ab.

Bei Verträgen aller Art sollte lieber auf eine kompetente Rechtsberatung zurückgegriffen werden. | Foto: Symbolbild: Pixabay
  • Bei Verträgen aller Art sollte lieber auf eine kompetente Rechtsberatung zurückgegriffen werden.
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Immobilien

Mit dem Begriff "Immobilie", im Rechtsjargon übrigens "unbewegliches Sachgut", werden Grundstücke, vor allem aber Bauwerke bzw. Teile von Bauwerken (etwa einzelne Wohnungen) bezeichnet. Für den Besitz von Immobilien gelten besondere Rechtsvorschriften.

Derzeit sind Immobilienschenkungen günstig, da sie einem moderaten Besteuerungsmodell unterliegen. Dieses beruht auf dem sogenannten Grundstückswert, der vom Vertragserrichter zu ermitteln ist. Die überdies bei einer Immobilienschenkung anfallende Grundbucheintragungsgebühr ist derzeit ebenfalls auf einem moderaten Niveau. Wie lange dies so bleibt, ist indes nicht sicher. Doch die allfällige Steuerersparnis sollte nicht die alleinige Triebfeder für die Übertragung von Immobilienvermögen sein.

Immobilienschenkungen sind nach wie vor sehr günstig, doch das könnte sich in den nächsten Jahren möglicherweise ändern.  | Foto: panthermedia
  • Immobilienschenkungen sind nach wie vor sehr günstig, doch das könnte sich in den nächsten Jahren möglicherweise ändern.
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Gemäß den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist es zwingend erforderlich, dass Wohnungseigentümer eine Rücklage für künftige Aufwendungen bilden. Bislang betrug diese mindestens 0,90 Euro pro Quadratmeter, wurde seit Jahresanfang jedoch auf 1,06 Euro pro Quadratmeter erhöht. Zu diesen und weiteren Besonderheiten im Immobiliensektor kann ein Rechtsberater nähere Auskünfte geben.

Bestimmungen im Alter

Seit letztem Jahr schon ist die Novelle zum Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz in Kraft, die den Zugang von älteren Personen zu Krediten erleichtern soll. Damit wurde klargestellt, unter welchen Voraussetzungen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung unberücksichtigt bleibt, ob der Kreditnehmer innerhalb der Vertragslaufzeit stirbt, nämlich wenn der Kreditnehmer zu Lebzeiten die Rückzahlung gewährleisten kann und die als Sicherheit dienenden Vermögenswerte ausreichend sind.

Im Alter gibt es etliche rechtliche Sonderbestimmungen, wie der Zugang zu Krediten. Dieser ist seit letztem Jahr erleichtert worden. | Foto: Panthermedia
  • Im Alter gibt es etliche rechtliche Sonderbestimmungen, wie der Zugang zu Krediten. Dieser ist seit letztem Jahr erleichtert worden.
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Wichtig ist auch die Personenvorsorge. Hier sollte rechtzeitig daran gedacht werden, sowohl ein Testament wie auch eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Auch hier ist ein Rechtsbeistand hilfreich.

Neue ORF-Haushaltsabgabe 

Eine rechtliche Neuerung, die alle Haushalte betrifft, ist die neue ORF-Haushaltsabgabe. Sie gilt seit Jahresanfang. Die Haushaltsabgabe ersetzt die bisherige GIS-Gebühr. Wer bislang bereits GIS-Gebühren bezahlt hat, wird automatisch umgestellt und es besteht hier kein Handlungsbedarf. Gut zu wissen: auch sämtliche Befreiungen bleiben aufrecht.

Ab 1. Jänner gilt die neue GIS-Gebühr, die sich dann auf 15,30 Euro plus Landesabgabe beläuft.  | Foto: panthermedia
  • Ab 1. Jänner gilt die neue GIS-Gebühr, die sich dann auf 15,30 Euro plus Landesabgabe beläuft.
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Personen, die bisher keine Rundfunkgebühren bezahlt haben, müssen sich aktiv mit ihrer Hauptwohnsitz-Adresse registrieren (pro Hauptwohnsitz eine Person). Jede Hauptwohnsitz-Adresse zahlt somit 15,30 Euro plus Landesabgabe an die OBS. Da die Landesabgabe in der Steiermark - übrigens die höchste österreichweit - für das gerade begonnene Jahr 4,70 Euro beträgt, beträgt die steirische Gesamtgebühr 20 Euro.

Fragen nach Kosten einer Auskunft

Bei Rechtsproblemen ist es angeraten, mit einem Notar oder Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen, wie er einem behilflich sein kann. Im Rahmen dieses Erstgesprächs können auch über die zu erwartenden Kosten und den Zeitrahmen gesprochen werde. Viele Rechtsanwälte und Notare bieten als freiwillige Leistung sogar eine kostenlose Erstauskunft an.

Notare und Anwälte sind in Rechtsfragen behilflich. | Foto: pixabay
  • Notare und Anwälte sind in Rechtsfragen behilflich.
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Beispielsweise kommen bei Transaktionen von Immobilien Steuern und Gebühren zu tragen. Der Rechtsbeistand kann die Berechnung dieser Steuern für seine Klientinnen und Klienten durchführen.

Mehr Informationen:

Notariat Vorau - Mag. Christoph Künzel
Mag. Kurt Temm - Öffentlicher Notar
Reßler Dieter Rechtsanwalt - Ihr Recht - Meine Pflicht

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