Nikotinbeutel als Zigarettenersatzprodukt
Legale Lücke im Jugendschutz

Verspricht Frische, birgt jedoch hohes Suchtpotenzial: Diese Werbung für Nikotinbeutel trägt nur im rechten oberen Eck einen kleinen Warnhinweis. | Foto: Vivid
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  • Verspricht Frische, birgt jedoch hohes Suchtpotenzial: Diese Werbung für Nikotinbeutel trägt nur im rechten oberen Eck einen kleinen Warnhinweis.
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"Nic-Bag" klingt nett, ist es aus der Sicht von Suchtpräventionsexperten jedoch ganz und gar nicht. Hinter dieser verniedlichten Beschreibung versteckt sich nämlich der sogenannte Nikotinbeutel, ein Zigarettenersatzprodukt. Diese nicht erhitzten, nikotinhaltigen Produkte sind seit etwas mehr als einem Jahr am österreichischen Markt erhältlich – und zwar nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder und Jugendliche, und das völlig legal. "Nikotinbeutel fallen in ein gesetzliches Schlupfloch", erklärt Waltraud Posch von Vivid, der steirischen Fachstelle für Suchtprävention.

Wolf im Schafspelz

Da sie keinen Tabak enthalten, fallen sie nicht in die Definition "Tabakerzeugnisse", auch gelten für sie die Bestimmungen für "Verwandte Erzeugnisse" wie E-Zigaretten nicht, da sie nicht erhitzt, sondern in den Mund zwischen Lippe und Zahnfleisch geschoben werden, wo sie Nikotin abgeben. Im Unterschied zu den in Österreich verbotenen Snus und Kautabak sind Nikotinbeutel damit gesetzlich nicht geregelt. "Sie können ohne Regulierung beworben werden", kritisiert Posch. Was auch nach sämtlichen Regeln des Marketings ausgereizt wird, so werden "Nikotinbeutel als Lifestyle-Produkt präsentiert und mit Attributen wie ,pflanzlich, natürlich und frisch' versehen", erklärt die Suchtexpertin. Auch wenn auf den Produkten der Hinweis "erst ab 18 Jahren" angebracht sei, fehle der gesetzliche Rahmen, wie dieser eben für Tabakprodukte gelte. Damit ist dem Konsum von Nikotinbeuteln unter Jugendlichen Tür und Tor geöffnet.

Probe aufs Exempel

Die WOCHE hat dazu die Probe aufs Exempel gemacht und einen – zwar nicht repräsentativen, dafür aber erfreulichen – Test gestartet. Dazu wurde eine offensichtlich Minderjährige mit dem Auftrag bedacht, eine Packung Nikotinbeutel für ihre Mutter in der Trafik zu besorgen. Eine "Mission impossible" bei Alexandra Michl, die gerade in der Trafik Prettenthaler in Graz Eggenberg ihren Dienst versah: "Das kommt für mich gar nicht in Frage, das an Kinder oder Jugendliche zu verkaufen, da bin ich beinhart", so die Trafikantin, die bestätigt, dass sich diese Produkte gerade besonderer Beliebtheit erfreuen.
So lange es jedoch keine klare gesetzliche Regulierung in Richtung Jugendschutz gibt – laut Vivid sei dem Gesundheitsministerium die Problematik bewusst –, ist man beim Vertrieb von Nikotinbeuteln wohl allein auf die Hartnäckigkeit von Trafikanten und Händlern wie Alexandra Michl angewiesen.

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