Bares Geld fürs Renovieren

Handwerkerbonus: Kommt der befugte Handwerker zum Renovieren ins Haus, gibt es Bares vom Staat zurück. | Foto: Bilderbox
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  • Handwerkerbonus: Kommt der befugte Handwerker zum Renovieren ins Haus, gibt es Bares vom Staat zurück.
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Was den Handwerkerbonus betrifft, fällt eine Zwischenbilanz erfreulich aus. Für heuer sind 20 Millionen Euro im Topf. Die Fördermaßnahme fürs Renovieren und Modernisieren von Wohnraum greift. Davon zeugt nicht nur die große Nachfrage im Vorjahr. Die positive Rückmeldung unter Unternehmern und Kunden lässt die Experten der regionalen Wirtschaftskammer auch in diesem Jahr mit großem Andrang rechnen.
Vor allem was das unkomplizierte Einreichen betrifft, sind die Antragsteller vom Handwerkerbonus begeistert. Thomas Heuberger, Chef der regionalen Wirtschaftskammer für Feldbach und Fürstenfeld: "Die Abwicklung ist einfach und unbürokratisch. So stellen wir uns generell Verwaltung vor."
Förderbar sind ausschließlich Arbeiten, die von Handwerkern mit entsprechender Gewerbeberechtigung ausgeführt werden. Dass der Handwerkerbonus in der Region so gut ankommt, mag an der überdurchschnittlich hohen Unternehmerquote im Baugewerbe und Baunebengewerbe liegen. WK-Regionalstellenobmann Günther Stangl: "Wir haben viel Wertschöpfung im Baugewerbe. Deshalb ist es wichtig, dass unsere befugten Unternehmer zu Aufträgen kommen. Der Förderbonus gilt allein für deren Arbeiten."

Duales System für Gemeinde

Die über 2.500 Meister sind das Rückgrat der Regionalwirtschaft. Deshalb unterstützt die Wirtschaftskammer die Eröffnung von Wirtschaftsservicestellen in den Gemeinden. Das WK-erprobte duale System mit sachkundigen Mitarbeitern und Funktionären soll sich auch in den Gemeinden bewähren.

Die Förderung

Förderung: 20 % der Arbeitsleistung (exkl. Steuer) bis max. 600 Euro; Mindestbetrag der Rechnung: 200 Euro; 1 Antrag pro Privatperson und Jahr fürs Renovieren von Wohnraum; Nachweis: Rechnung mit Umsatzsteuer, Arbeitsleistung muss gesondert ausgewiesen sein. Begleichung der Rechnung mittels Banküberweisung; Antrag und Abwicklung: in den Bausparkassen; Antragsteller sind die Eigentümer oder Mieter; Einreichformular: erhältlich bei den Banken oder als Download unter www.wko.at, help.gv.at oder www.handwerkerbonus.gv.at

3 Fragen an Thomas Heuberger

Wer soll vom Handwerkerbonus profitieren?
Konsumenten, die ihre Renovierungsarbeiten mit österreichischen Gewerbetreibenden durchführen.
Wird es die Förderung in Form des Handwerkerbonus auch im nächsten Jahr geben?
Das hoffe ich.
Was, wenn die 20 Millionen Euro erschöpft sind?
Dann müssen wir bei der Bundesregierung einfordern, dass die Aktion aufgestockt und verlängert wird.

Handwerkerbonus: Kommt der befugte Handwerker zum Renovieren ins Haus, gibt es Bares vom Staat zurück. | Foto: Bilderbox
Thomas Heuberger ist Leiter der Wirtschaftskammer Südost.
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