Barrierefreiheit: 360 öffentliche Gebäude im Test
Die Regionalmedien Austria testeten österreichweit 360 öffentliche Gebäuden auf ihre Barrierefreiheit. Ergebnis: Über die Hälfte der untersuchten Gebäude sind barrierefrei.
ÖSTERREICH. Wie barrierefrei ist Österreich? Eine Frage, die spätestens ab 1. Jänner 2016 mit „voll und ganz“ beantwortet werden sollte. Denn ab dann müssen öffentlich zugängliche Gebäude wie Amtshäuser aber auch Theater oder Restaurants für körperlich beeinträchtigte Menschen ohne Hindernis zugänglich sein. Für Bundesgebäude und für die Stadt Wien gibt es Ausnahmeregelungen.
Barrierefreiheit im Test
Die Zeitungen der Regionalmedien Austria haben zum Thema Barrierefreiheit im Frühsommer eine bundesweite Erhebung durchgeführt. So wurden – zumeist mit Unterstützung von betroffenen Personen – insgesamt 360 Gebäude getestet. Im Fokus standen dabei Gebäude der Sozialpartner Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer, Bahnhöfe, Bezirkshauptmannschaften und Rathäuser.
Getestet wurde vor allem in den Bezirkshauptstädten. Die vorliegenden Resultate zeigen nun, dass 57 Prozent der getesteten Gebäude barrierefrei sind. 29 Prozent sind verbesserungswürdig und knapp 14 Prozent sind nicht barrierefrei.
Niederösterreich ist die Nummer eins
In puncto Barrierefreiheit ist Niederösterreich bei unserem Test die Nummer eins. Dort sind 69 Prozent der überprüften Gebäude barrierefrei. Auf Platz zwei liegt Tirol (59 Prozent) vor der Steiermark (57 Prozent), Burgenland (54 Prozent) und Oberösterreich (49 Prozent).
Schlusslicht ist Salzburg. Dort sind 36 Prozent der getesteten Gebäude barrierefrei. Von den untersuchten Gebäuden am weitesten voran sind die Bezirkshauptmannschaften. 72 Prozent der untersuchten Gebäude sind ohne Hindernisse zugänglich. Bei den Bahnhöfen sind knapp sechs von zehn barrierefrei. Die weiteren Details zum Testergebnis sehen Sie in der beigefügten Tabelle.
Zur Sache: Barrierefreiheit
Laut Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) müssen ab 2016 öffentliche Gebäude barrierefrei zugänglich sein. Ausnahmen gibt es für den Bund und die Länder: Bei Bundesgebäuden gilt die Übergangsfrist bis Ende 2019, in Wien sogar bis 2042. Private Unternehmen müssen bis spätestens 1. Jänner 2016 barrierefrei zugänglich sein.
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