Hanna Simons, WWF
"Die Kosten des Nichthandelns sind viel größer!"

WWF-Vize-Geschäftsführerin Hanna Simons | Foto: Martin Baumgartner
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Das umstrittene Renaturierungsgesetz (EU Nature Restoration Law, NRL) sieht vor, dass bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederhergestellt werden. Das Gesetz ist ein zentrales Element des "Green Deal" der EU-Kommission. Nachdem sich Österreich und andere Länder gegen das Gesetz ausgesprochen hat, soll es nun im Juni 2024 neu verhandelt werden. MeinBezirk.at sprach mit der stellvertretenden WWF-Geschäftsführerin Hanna Simons über die Hintergründe.

ÖSTERREICH. Mit dem Renaturierungsgesetz sollen etwa ausgetrocknete Moore wieder befeuchtet werden, ursprüngliche Mischwälder aufgeforstet werden oder Flüsse wieder mehr Raum für natürliche Flussbetten bekommen. Auch auf landwirtschaftlichen Flächen soll in Form von Blühstreifen mehr Platz für Biodiversität entstehen. 

Mit einer knappen Mehrheit hatte sich das EU-Parlament im Juli 2023 für das Renaturierungsgesetz ausgesprochen. Konservative und rechte Parteien stimmten gegen das Gesetz. Zuletzt setzte es für das Gesetz allerdings einen Rückschlag, als eine Abstimmung unter den 27 EU-Botschaftern Ende März kurzfristig wieder abgesagt wurde. Dies hatte zur Folge, dass die vorgesehene Absegnung durch den Rat der EU-Umweltminister vorerst wieder verschoben werden musste. Im Juni gibt es eine Neuverhandlung. Dabei ist Österreichs Entscheidung das "Zünglein an der Waage".

MeinBezirk.at: Der WWF beschuldigte die Europäische Volkspartei (EVP) und andere konservative bzw. rechte Parteien, eine Negativkampagne gegen das Gesetz gestartet und Falschinformation verbreitet zu haben. Inwiefern?
Hanna Simons: In der Negativkampagne ging es vor allem um die Behauptung, dass die autonome Versorgung und damit die Ernährungssicherheit Europas gefährdet sei, wenn dieses Renaturierungsgesetz so umgesetzt wird. Weil, so die Behauptung, damit Ackerflächen verloren gehen würden, Anbauflächen stillgelegt werden müssten. Das Gegenteil ist der Fall. Um Lebensmittel produzieren zu können, brauchen wir in Europa intakte Ökosysteme. Wir brauchen Bestäuber, wir brauchen fruchtbare Böden, aber auch Landschaft, die Wasser im Boden halten kann. Wir brauchen resiliente, gut funktionierende Ökosysteme, damit wir Lebensmittel produzieren können. 

Der Landwirtschaftsminister selbst ja auch davor gewarnt. Mit dem neuen Entwurf ist diese Kritik gänzlich entkräftet?
Der neue Entwurf wurde stark abgeschwächt. Sollte die Ernährungssicherheit entgegen dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand gefährdet sein, sieht das EU-Renaturierungsgesetz auch dafür bereits eine Lösung vor. Die Ernährungssicherheit ist viel eher durch den hohen Bodenverbrauch, den wir in ganz Europa, aber vor allem in Österreich haben, gefährdet. Hier sehen wir tatsächlich, dass viel fruchtbarer Boden verloren geht. Und was uns auch Sorgen macht, ist der hohe Fleischkonsum, der ja dazu führt, dass wir sehr, sehr viele Anbauflächen für die Produktion von Futtermitteln für diese Tiere brauchen. Würde man es in Europa mit der Ernährungssicherheit ernst nehmen, dann würde man sich nicht auf das Renaturierungsgesetz einschießen, sondern dafür sorgen, dass wir unsere Böden vor Versiegelung schützen.   

Sie sprechen da diese 2,5 Hektar an, auf die sich die Regierung geeinigt hatte, und die nun von den Landeshauptleuten und vom Gemeindebund blockiert wird. 
Ja, jetzt werden diese verbindlichen Ziele blockiert. Hier sieht man ein ganz klares Muster: Man ist sehr schnell mit diesen Absichtserklärungen beim Bodenschutz oder auch bei der Renaturierung, aber wenn es um verbindliche Ziele und Gesetze geht, sperren sich die politisch Verantwortlichen. Viele Politiker und Politikerinnen betonen, wie wichtig uns die Natur ist, wie schön die Natur ist. Aber wenn es dann darum geht, ganz konkrete, fixe Ziele zu vereinbaren, wird blockiert. 

Die ÖVP hat auch argumentiert, dass der Gesetzentwurf einer Enteignung der Landwirte gleich komme. Es bräuchte eine Entschädigung von Grundbesitzerinnen und Grundbesitzern, weil Produktionsflächen nicht mehr in dem Ausmaß wie bisher geschützt werden könnten. Sollten Grundbesitzer nicht stärker berücksichtigt werden?
Der Entwurf sieht weder Enteignungen noch Stilllegungen vor. Und Entschädigungen gibt es ja bereits, den sogenannten Vertragsnaturschutz. Solche Modelle sind bereits in Österreich und in Europa gängig, und in Kraft. Das bedeutet, wenn Landwirtinnen und Landwirte einen Teil ihrer Flächen dem Naturschutz zur Verfügung stellen, entweder indem sie diese Flächen gänzlich außer Nutzung stellen oder nachhaltiger bewirtschaften, dann gibt es auch über den Vertragsnaturschutz eine Abgeltung dafür. Das ist wichtig, weil Naturschutz muss uns ja auch etwas wert sein und sich auch lohnen für die Bäuerinnen und Bauern. Es gibt bereits Instrumente im Rahmen der Agrarförderungen, wo Landwirtinnen und Landwirte, die besonders naturnah, also ökologisch produzieren, dafür auch mehr Geld bekommen. Das ist auch unsere Forderung: Naturschutz muss uns etwas wert sein, muss sich auch lohnen für diejenigen, die Naturschutz betreiben, weil es auch ein Beitrag zur Ernährungssicherheit ist und ein Beitrag dazu, unsere Ökosysteme für die Zukunft intakt zu halten, damit wir auch in Zukunft Nahrungsmittel produzieren können. 

Der Bauernbund-Chef warnt davor, dass Hochwasserschutzprojekte und Wasserkraftwerke zurückgebaut werden müssten – ein Sicherheitsrisiko für den ländlichen Raum…
Der Trend im Katastrophen- bzw. Hochwasserschutz geht sehr stark in Richtung Arbeiten mit der Natur, und nicht gegen die Natur. Wir haben kürzlich ein Positionspapier zum Thema natürliche Schutzmaßnahmen veröffentlicht, und auch gemeinsam mit der "viadonau", die im Auftrag des Bundes für die Schifffahrtstraßen in Österreich zuständig ist, und den Österreichischen Bundesforsten konkrete Projekte präsentiert. Wir setzen seit Jahren gemeinsam mit Partnern Schutzprojekte um, aber nicht, indem wir Hochwasserschutzdämme bauen, sondern indem wir den Flüssen mehr Platz zurückgeben und sie zumindest an Teilstrecken, wo das möglich ist, in ihren ursprünglichen Zustand zurücksetzen. 

Damit schützt man auch die Bevölkerung vor Überschwemmungen. Schaut man sich alte Aufnahmen an, sieht man, wie viel Platz die Flüsse früher hatten. Es gab Seitenarme, breite Auwälder, die Wasser speichern können. Mit der Zeit wurden diese Flüsse in enge Korsette gezwängt. Haben wir jetzt Starkregenereignisse oder Schneeschmelze, dann hat das Wasser nicht genug Platz in diesen engen Rinnsalen und überschwemmt die Siedlungsgebiete. Mit der Renaturierung der Flüsse schafft man auch einen Mehrwert für die Bevölkerung, in Form zusätzlicher Erholungsräume in unmittelbarer Nähe der Siedlungsgebiete. Diese Auenwälder, diese intakten Flussräume, braucht man auch, um die Umgebung zu kühlen. Das wird gerade in Zeiten der Klimakrise und ihrer Auswirkungen immer wichtiger. Kurzum: Mit der Renaturierung der Flüsse bekommt man einen Hochwasserschutzeffekt, einen Erholungseffekt, einen Kühlungseffekt, und gleichzeitig schafft man für bedrohte Arten neue Lebensräume. Das kann man mit einem Hochwasserschutzdamm nicht erreichen. In dem Renaturierungsgesetz ist eine Verpflichtung enthalten, auch die Flussstrecken wiederherzustellen, die in einem schlechten Zustand sind. Aber das ist nicht neu. Österreich ist ja schon seit Jahren dazu über eine EU-Vorgabe verpflichtet, die Vorgaben aus der Wasserrahmen-Richtlinie umzusetzen und die Flüsse in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. Dieses Kriterium trifft in Österreich nur mehr auf 14 Prozent der Flussstrecken zu. Mit dem neuen Gesetz soll nun der Wasserrahmen-Richtlinie, der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie ein gemeinsames Dach und ein gemeinsamer Zeitplan gegeben werden. Und auch hier sieht man wieder das Muster: Wir haben uns schon lange dazu verpflichtet, diese Richtlinien umzusetzen. Und jetzt, wo es konkret werden soll, wird blockiert. 

Wie hoch sind die Kosten dafür?
Natürlich muss man zunächst Mittel investieren. Laut EU-Kommission rechnen sich diese Aufwendungen aber um ein Vielfaches. Schon unter ÖVP-Landwirtschaftsminister Rupprechter gab es eine Studie, in der es um den wirtschaftlichen Mehrwert der Renaturierung von Flüssen ging. Da kam heraus, dass sich jeder Euro, den ich hier investiere, mehrfach für die Gesellschaft, aber auch für die Wirtschaft lohnt, z.B. weil man ja durch die Bagger-Arbeiten auch Arbeitsplätze schafft. Die Wiederherstellung der Natur bringt also eine Wertschöpfung. Jeder Fördereuro für den ökologischen Gewässerschutz löst fast die dreifache Zahl an Investitionen aus. Mit Fördermitteln von 39 Millionen Euro wurden bis zu 2.300 Arbeitsplätze geschaffen. 

In Österreich, so heißt es, besteht ein hoher Renaturierungsbedarf auch aufgrund von Querbauwerken, was negative Auswirkungen auf die Flussökosysteme und die Artenvielfalt hat. Was bedeutet das konkret?
Die Entfernung von Querbauwerken, die nicht mehr benötigt werden - von denen gibt es in Österreich sehr viele – wäre eine wichtige Maßnahme, um Flüsse wieder freier fließen zu lassen. Nicht genutzte Dämme oder Kraftwerke zu entfernen, hat keine Auswirkungen auf die Stromproduktion aus Wasserkraft, hat aber enorm positive Auswirkungen auf den ökologischen Zustand der Flüsse, und hilft uns dabei, unsere Ziele, die in der Wasserrahmen-Richtlinie schon lange festgesteckt sind, zu erreichen. Es wäre also ziemlich einfach, diesen Zielen näherzukommen. 

Sind all diese Vorgaben – es geht ja auch um Pestizidverbote, Zurückdrängen von Monokulturen etc. – nicht zu radikal gedacht für die Landwirtinnen und Landwirte?
Die Landwirtschaft steht vor ganz großen Herausforderungen und Veränderungen. Das ist klar. Für Bäuerinnen und Bauern, die ja auch die Klimaveränderungen spüren, ist es sicher auch schwierig, damit umzugehen. Es wird früher warm, dann kommen Frosteinbrüche, Trockenperioden, dann wieder zu viel Wasser. Das Thema Dürre ist sicher eine der größten Sorgen der Landwirte in Österreich. Aber die Klimakrise und die Biodiversitätskrise sind ja eng miteinander verbunden. Die Landwirtschaft trägt auch dazu bei, dass die Biodiversitätskrise durch Pestizide und Monokulturen, und durch die Art und Weise, wie wir in großem Stil in Österreich und weltweit Lebensmittel produzieren, befeuert wird. Nun stellt sich die Frage, wie wir aus dieser Spirale wieder herauskommen. Und auch hier lautet die Lösung, dass das kann nicht gegen die Natur, sondern nur mit der Natur passieren kann. Die Natur ist unsere wichtigste Verbündete gegen die Klimakrise und gegen die Biodiversitätskrise und damit auch die wichtigste Verbündete der Landwirtschaft. Hier gilt es einerseits, und Österreich geht hier mit gutem Beispiel voran, den Bio-Anteil zu erhöhen. Da sind wir unter den Spitzenreitern in Europa. Aber damit alleine wird es nicht getan sein. Es wird auch darum gehen, auf den Flächen, die konventionell bewirtschaftet werden, möglichst viel Natur zuzulassen. Das bedeutet nicht Stilllegung oder Enteignung, sondern das bedeutet, auch zum Nutzen der Landwirtschaft, dafür zu sorgen, dass ich Blühstreifen habe, dass ich statt Monokultur eine Fruchtfolge habe, weil es dazu beiträgt, den Boden gesünder zu halten, und Wasser und Nährstoffe im Boden zu speichern. Da muss die Landwirtschaft auch stark unterstützt werden. Das muss uns was wert sein. Ich glaube, besser kann unser Steuergeld nicht investiert werden, als hier jene zu fördern, die mit der Natur arbeiten wollen und das auch müssen, um für künftige Generationen Lebensmittel produzieren zu können. Aber es ist natürlich eine große Umstellung, und hier ist die Politik gefragt, die Landwirtschaft damit nicht alleine zu lassen. Das ist die ureigenste Aufgabe der Politik: die Fördergelder, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass das möglich ist. 

In einem von WWF Österreich initiierten "offenen Brief" fordern rund 170 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Landeshauptleute dazu auf, die Blockade seitens der Bundesländer für die Zustimmung Österreichs zum EU-Renaturierungsgesetz  aufzugeben. Forscher betonen aber die Notwendigkeit klarer Definitionen für eine erfolgreiche Umsetzung der Renaturierungsmaßnahmen. Es gebe auch mögliche Widersprüche mit anderen EU-Rechtsvorschriften. Daher fordern Forscher klare Richtlinien zur Lösung solcher Konflikte…

Ein möglicher Konflikt könnte beim Ausbau der erneuerbaren Energien entstehen, den die EU jetzt schneller vorantreiben will, etwa bei der Wasserkraft. Dieser Ausbau ist wichtig, darf aber nicht im Widerspruch zum NRL stehen. In Österreich haben wir über 5.000 Wasserkraftwerke, gerade einmal 14 Prozent der Flussstrecken sind in einem ökologisch guten Zustand, was damit natürlich sehr stark mit dieser Verbauung zusammenhängt. Jetzt steht man vor der EU-Vorgabe, erneuerbare Energien rascher auszubauen. Gleichzeitig verpflichtet das Renaturierungsgesetz Österreich, Flüsse in guten ökologischen Zustand zu bringen. Und gleichzeitig ist in der Wasserrahmen-Richtlinie ein Verschlechterungsverbot für alle Naturräume an Flüssen enthalten. Hier kann ein Zielkonflikt zwischen Naturschutz und Stromproduktion entstehen, weil auch Windräder und Photovoltaikanlagen auf der freien Fläche in einem Widerspruch mit dem Naturschutz stehen können, wenn sie nicht gut geplant sind. Wir müssen aufpassen, dass wir mit beschleunigten Genehmigungsverfahren für Erneuerbare nicht den Naturschutz aushebeln. Was hier in Österreich fehlt, ist eine Art Masterplan, wie ich die erneuerbare Energie in Österreich ausbauen kann, und zwar so, dass sie möglichst naturverträglich ist. Also wie ich diese beiden Seiten – Klimaschutz und Biodiversität – unter einen Hut bringe: Wie viel erneuerbaren Strom muss ich produzieren, um den Bedarf decken zu können? Vor allem auch dann, wenn die Industrie und der Verkehr von der Verbrennung fossiler Brennstoffe auf Strom umsteigen. Da steigt natürlich der Strombedarf. Wie viel muss ich daher an Effizienzmaßnahmen umsetzen, wo kann ich also Energieverschwendung vermeiden? Da sind wir in Österreich leider schlecht aufgestellt. Hier geht es darum, Anreize und Regeln zu schaffen, um den Verbrauch zu reduzieren. Wenn wir wissen, wie hoch der Bedarf in Zukunft sein wird, geht es darum, zu schauen, wo sich in Österreich die geeigneten Flächen befinden, die nicht unter Naturschutz stehen und für erneuerbare Energiegewinnung geeignet sind. 

Österreich zählt "zu jenen wenigen Ländern, die eine Wende herbeiführen können, denn das notwendige Quorum im Rat der Umweltministerinnen und Umweltminister wird aktuell nur mehr hauchdünn verfehlt“, heißt es. Bis zum nächsten EU-Umweltrat am 17. Juni in Luxemburg könnte sich diese Position ändern. Könnte es sein, dass Österreich das Ruder herumreißt? Was müsste passieren, damit das geschieht?
Ich glaube, das Thema ist bei den politischen Verantwortlichen mittlerweile angekommen, wobei man auch sagen muss, Österreich wurde davon überrascht, dass es letztlich an dem Votum der österreichischen Umweltministerin liegen kann, ob dieses Gesetz kommt oder nicht. Jetzt geht es darum, sich mit dem aktuellen Entwurf noch einmal genau auseinanderzusetzen. Die Blockade der Landeshauptleute bezieht sich auf eine frühere Version des Gesetzes. In der aktuellen Version sind ja die Kritikpunkte ausgeräumt. Schaffen wir es, diese Debatte auf eine inhaltliche Grundlage zu stellen, dann habe ich noch die Hoffnung, dass die Landeshauptleute zur Vernunft kommen, dass sie sich nicht zum Totengräber dieses Meilensteins im europäischen Natur- und Umweltschutz machen und dass damit auch der Weg freigemacht wird für eine Zustimmung Österreichs am 17. Juni. Denn die Kosten des Nichthandelns sind viel größer.

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