Strenges Kopftuchverbot & Co.
Diese Regeln gelten ab dem neuen Schuljahr
- Für unmündige Schülerinnen gilt ab dem neuen Schuljahr ein Kopftuchverbot. Bei Nichteinhaltung folgen Konsequenzen. (Symbolbild)
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Strenges Kopftuchverbot, neues Deutschförderungsmodell, der Umgang mit suspendierten Jugendlichen und mehr: Österreichs Schulen starten mit weitreichenden Änderungen ins neue Schuljahr.
ÖSTERREICH. Die Sommerferien neigen sich dem Ende zu, das neue Schuljahr in Österreich steht vor der Tür. In Ostösterreich läuten die Unterrichtsglocken wieder am 7. September, der Schulstart in Restösterreich folgt eine Woche später, am 14. September.
Ein guter Zeitpunkt, dachte wohl Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos), um einen Rück- und Ausblick zu geben. Im Rahmen einer Pressekonferenz am Mittwoch zog er zunächst eine aktuelle Bilanz zur Lage an den Schulen. Im Mittelpunkt stand dabei die Personalsituation.
Wiederkehr: "Trendwende gelungen"
Beim Lehrkräftemangel sieht Wiederkehr eine positive Entwicklung. Der flächendeckende Mangel sei zurückgedrängt worden, wenngleich regional und in einzelnen Fächern weiterhin Engpässe bestehen. "Die Trendwende ist uns gelungen", verlautbarte der Minister nicht ohne Stolz.
Bis 19. August bewarben sich österreichweit 18.587 Personen für den Schuldienst. Darunter waren 1.808 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, was rund zehn Prozent entspricht. Zum Ende der Hauptausschreibung war die Zahl der Bewerbungen noch bei 12.883 gelegen.
- Lehrkräfte-Engpässe bestünden weiterhin, wie Wiederkehr einräumt, etwa an einzelnen Volksschulen, in bestimmten Regionen und Fächern, etwa bei Sportlehrkräften
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Dann folgte ein Aber: Engpässe bestünden weiterhin, wie er einräumte, etwa an einzelnen Volksschulen, in bestimmten Regionen und Fächern, etwa bei Sportlehrkräften. Offene Stellen sollen durch weitere Ausschreibungen, Bewerberpools und Mehrdienstleistungen besetzt werden. Auch das rege Interesse am Lehramtsstudium und die Sommerschule wurden kurz betont.
Nach dieser Bestandsaufnahme richtete Wiederkehr den Blick auf das kommende Schuljahr. Mit zehn Projekten wolle das Bildungsministerium Probleme gezielter angehen und den Schulen zugleich mehr Gestaltungsspielraum geben. Im Mittelpunkt stünden unter anderem die Deutschförderung, die Begleitung suspendierter Schülerinnen und Schüler sowie das neue Kopftuchverbot.
Schulen wählen Form der Deutschförderung
Zur Deutschförderung: Künftig können Pflichtschulen freier festlegen, wie sie Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen fördern. Insgesamt 686 Standorte und damit 52 Prozent der Schulen mit bisherigen Deutschförderklassen haben ein eigenes Konzept eingereicht. Die übrigen 48 Prozent bleiben beim gesetzlich vorgesehenen Modell.
- Im Mittelpunkt stehen unter anderem die Deutschförderung, die Begleitung suspendierter Schülerinnen und Schüler sowie das neue Kopftuchverbot. (Symbolbild)
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Rund 23.340 außerordentliche Schülerinnen und Schüler sollen von der Neuregelung profitieren. Auch das Sprachstandsinstrument "MIKA-D" wird weiterentwickelt, um unterschiedliche sprachliche Voraussetzungen genauer zu erfassen. Änderungen beim Aufstieg und beim Wechsel von der Volks- in die Mittelschule sollen zudem Laufbahnverluste und Schulabbrüche reduzieren.
Geldstrafen nach fünf Verstößen
Für unmündige Schülerinnen gilt ab dem Schuljahr 2026/27 ein Kopftuchverbot. Bei einem ersten Verstoß lädt die Schulleitung das Mädchen und dessen Erziehungsberechtigte zu einem Gespräch. Dabei sollen die Rechtslage erläutert und eine einvernehmliche Lösung gesucht werden.
Kommt es erneut zu einem Verstoß, führt die Bildungsdirektion ein weiteres Gespräch. Erst nach fünf dokumentierten Verstößen erfolgt eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Diese kann eine Geldstrafe zwischen 150 und 800 Euro verhängen. Auch das Fernbleiben der Eltern von den Gesprächen kann rechtliche Konsequenzen haben. Lehrkräfte sind nicht für Sanktionen zuständig, sondern melden Vorfälle der Schulleitung.
Begleitung während einer Suspendierung
Neu geregelt wird auch der Umgang mit suspendierten Schülerinnen und Schülern. Eine Suspendierung darf grundsätzlich höchstens vier Wochen dauern. Bei einem beantragten Schulausschluss ist einmalig eine Verlängerung um zwei Wochen möglich.
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Ab dem vierten Tag ist eine pädagogische und psychosoziale Begleitung im Umfang von mindestens acht bis 20 Stunden pro Woche verpflichtend. Sie kann am Schulstandort, ortsunabhängig oder in schulübergreifenden Gruppen stattfinden. Für Betroffene wird ein individueller Förderplan erstellt. Auch Eltern müssen am Prozess mitwirken, etwa durch Entwicklungs- oder Beratungsgespräche. Bei Verstößen gegen diese Pflicht sind als letztes Mittel ebenfalls Verwaltungsstrafen vorgesehen.
Weitere Vorhaben
Auch bei Personal, Schulorganisation und Transparenz sind Änderungen vorgesehen. Mit dem Chancenbonus erhalten 400 Schulen mit besonderem Bedarf zusätzliche Personalressourcen. Geplant sind rund 800 Vollzeitäquivalente aus zehn Berufsgruppen. Ab Oktober werden zunächst ausgewählte Standortdaten von Volksschulen veröffentlicht. Ein mittleres Management soll Schulleitungen mit zunächst 620 Planstellen entlasten.
Die Initiative "Freiraum Schule" soll Bürokratie abbauen. Bei Abmeldungen oder Ausschlüssen ab der neunten Schulstufe werden Perspektivengespräche verpflichtend.
Die Schulpsychologie erhält im nächsten Schuljahr 70 zusätzliche Planstellen, auch die Schulsozialarbeit wird ausgebaut. Unter dem Punkt "Schulstartgeld" bündelt das Ministerium Informationen zu bestehenden Hilfen wie Schul-, Heim- und Fahrtbeihilfen sowie Unterstützungen für Schulveranstaltungen. "Wo es finanzielle Schwierigkeiten gibt, soll geholfen werden", so Wiederkehr.
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