Familienbeihilfe
EU-Kommission klagt Österreich an

Beim EU-Gipfel wurde am Donnerstag ein Rettungspaket in Höhe von 540 Milliarden Euro im Kampf gegen die Corona-Krise gebilligt. Im Bild das Berlaymont in Brüssel – Sitz der Europäischen Kommission | Foto: Othmar Kolp
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Die EU-Kommission hat gegen die unter Türkis-Blau im Jänner 2019 eingeführte angepasste Familienbeihilfe am Donnerstag Klage eingereicht. 

ÖSTERREICH. Die sogenannte Indexierung der Familienbeihilfe, die noch unter der türkis-blauen Regierung beschlossen wurde, ist schon länger Gegenstand eines mehrstufigen Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich. Die EU-Kommission hat nun als letzten Schritt Klage am Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Der Klagsbeschluss erging am Donnerstagvormittag.

EU: Indexierte Familienbeihilfe ist "diskriminierend" 

Seit Anfang 2019 gibt es für Kinder, die in anderen EU-Staaten leben, deren Eltern aber in Österreich arbeiten, weniger Kindergeld. Das ist der Fall, wenn in diesen Ländern, wie etwa Osteuropa, der Unterhalt des Kindes günstiger ist, als in Österreich. Aus Sicht der EU-Kommission sind dadurch wesentliche Rechte verletzt worden: "Der Mechanismus verstößt gegen die geltenden Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit und ist diskriminierend, da einige mobile EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Österreich in vollem Umfang zu Wirtschaft, Erwerbstätigkeit und Sozialversicherung beitragen, niedrigere Leistungen erhalten als solche, deren Kinder in Österreich leben. Die Indexierung gilt indes nicht für österreichische Staatsangehörige, die im Ausland für eine österreichische Behörde arbeiten und deren Kinder mit ihnen dort leben - obwohl ihre Situation vergleichbar ist", heißt es in der Presseaussendung der EU-Kommission.

Anlassfall für die Debatte war die Beschwerde einer tschechischen Grenzpendlerin. Sie beschwerte sich gegen die Kürzung ihrer Familienbeihilfe. 38 weitere Beschwerden beim Bundesfinanzgericht folgten. Die Kommission wies das Gesetz schon unter Präsident Jean-Claude Juncker als rechtswidrig zurück. Es gebe in der EU keine Kinder zweiter Klasse, hieß die Begründung für die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens. Österreich beharrte aber auf der umstrittenen Anpassung der Familienbeihilfe. 

Aschbacher: "Frage der Gerechtigkeit"

Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) sagte in einer ersten Reaktion, die Anpassung der Familienbeihilfe bleibe aufgrund der unterschiedlichen Lebenserhaltungskosten in der EU weiterhin eine "Frage der Gerechtigkeit". "Es steht der EU-Kommission frei, den EuGH zu befassen, wenn diese Zweifel an der europarechtlichen Vereinbarkeit der Indexierung hat", so Aschbacher.  Sozial- und Gesundheitsminister Rudolf Anschober erklärte bei einer Pressekonferenz, dazu befragt, dass er es begrüßen würde, wenn es möglichst rasch zu einer Entscheidung komme. 

SPÖ begrüßt Entscheidung der Kommission

Die SPÖ-Europaabgeordneten Andreas Schieder und Evelyn Regner bezeichneten das Vorgehen der EU in einer Aussendung am Donnerstag als ein "wichtiges Signal für mehr Gerechtigkeit".  "Es zeigt sich in der Corona-Krise eindrücklich, wie wichtig die Arbeit der osteuropäischen Pflegekräfte ist", so SPÖ-EU-Delegationsleiter Schieder. Es sei schade, dass die österreichische Regierung die Indexierung der Familienbeihilfe nicht bereits zurückgenommen habe.

 „Die 24-Stunden-BetreuerInnen zahlen in unser System ein und leisten hier ihre Abgaben. Diese Scheindebatte auf dem Rücken der Schwächsten ist unsozial, europarechtswidrig und nicht mehr als ein Relikt aus der schwarz-blauen Regierung", fügte Evelyn Regner hinzu. In einem gerechten Europa seien alle Kinder gleich viel wert, das müsse auch der Bundeskanzler erkennen, so Regner. 

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