Regierungspaket
Weitere Details zur "Wohn- und Bauoffensive" bekannt
Um der heimischen Baubranche unter die Arme zu greifen und leistbaren Wohnraum zu schaffen, kündigte die Bundesregierung ein "Wohn- und Baupaket" in der Höhe von 2,2 Milliarden Euro an. Nach dem Ministerratsbeschluss gaben Nehammer und Kogler gemeinsam mit Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) am Mittwoch weitere Details dazu bekannt.
ÖSTERREICH. Aufgrund der herausfordernden konjunkturellen und sozialen Lage seien laut der türkis-grünen Koalition derzeit gezielte Maßnahmen notwendig. Das neue "Wohn- und Baupaket" ziele daher darauf ab, kurzfristig die Konjunktur anzukurbeln und langfristige Investitionen in Immobilien zu fördern. Zudem sollen dadurch leistbarer Wohnraum geschaffen und die Klimaziele erreicht werden. Dafür sollen bis 2027 insgesamt 2,2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden.
Wie Nehammer, Kogler, Rauch und Brunner erklärten, verfolgt die Regierung mit einer Reihe von Maßnahmen vier konkrete Ziele:
- Die Baukonjunktur zu stützen und die Sanierungsquote erhöhen und damit die Volkswirtschaft und das Einkommen von tausenden von Familien zu sichern.
- Mehr und leistbareren Wohnraum zu schaffen.
- Die Schaffung von Eigentum zu erleichtern.
- Qualität des vorhandenen Wohnraums zu verbessern.
Eine Mrd. Euro für Wohnraum-Bau-Offensive
Bereits am Dienstag kündigten Nehammer und Kogler an, bis 2026 eine Milliarde Euro für den Bau von 10.000 neuen Eigentumswohneinheiten und 10.000 neuen Mietwohneinheiten zur Verfügung zu stellen. Zudem sollen rund 5.000 Wohneinheiten saniert werden. Durch Spekulationsregelungen, Baukostenobergrenzen und die Anwendung des Kostendeckungsprinzips sei sichergestellt, dass der zusätzliche Wohnraum leistbar bleibt.
Die Abwicklung erfolgt dabei über die Bundesländer, wobei schlussendlich Investitionen in Höhe von über fünf Milliarden Euro ausgelöst werden und dauerhaft mehr leistbarer Wohnraum entstehen soll.
Wohnschirm und Leerstandsabgabe
Wie die Regierung bekannt gab, sollen die Länder durch eine Kompetenzenänderung im Volkswohungswesen künftig befähigt werden, Abgaben wie etwa Freizeitwohnungs-, Nebenwohnsitz- und Leerstandsabgaben einzuheben. Das ist derzeit nur in seltenen Fällen möglich.
Zudem sollen die Mittel für das Unterstützungsprogramm "Wohnschirm" im Jahr 2024 von 65 Millionen Euro um weitere 60 Millionen aufgestockt werden. Damit stehen heuer insgesamt 125 Millionen Euro für Leistungen im Bereich Wohnen (Delogierungsprävention, Wohnungssicherung und Energieunterstützung) zur Verfügung. Die Regierung erklärte, dass sie damit dem "kontinuierlich hohen Unterstützungsbedarf infolge der anhaltenden Teuerungswelle" bestmöglich Rechnung tragen wolle.
Gebührenstreichung und Zinsunterstützung
Zur Erleichterung des Eigentumserwerbs werden, befristet für zwei Jahre, die Nebengebühren (Grundbucheintragungs- und Pfandrechtseintragungsgebühr) abgeschafft. Dies gelte für die Anschaffung eines Eigenheims und für einen Betrag bis zu 500.000 Euro. Sollte der Betrag überschritten werden, entfallen die Nebengebühren nur bis zu dieser Grenze. Ab einem Erwerb von zwei Mio. Euro entfällt die Begünstigung komplett.
Damit die Länder günstige Wohnbaudarlehen für den Hausbau und künftiges Wohnungseigentum bereitstellen können, bezuschusst der Bund die Zinszahlungen der Länder an die Oesterreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA). Die Länder können somit Darlehen bis zu 200.000 Euro zu maximalen Zinssätzen von 1,5 Prozent vergeben.
Baukonjunktur bekommt Unterstützung
Durch höhere Abschreibungsmöglichkeiten für Wohngebäude sollen Bauvorhaben vorgezogen bzw. rasch fertiggestellt werden. Von 2024 bis 2026 kann der 3-fache Satz des gesetzlich vorgeschriebenen Abschreibungssatzes zur Anwendung kommen, wobei die Maßnahme an ökologische Standards gekoppelt wird. Auch bei gewissen Sanierungsmaßnahmen sollen die Regeln der beschleunigten Abschreibung ausgeweitet werden.
Um klimafreundliche Sanierungen steuerlich attraktiver zu machen, soll es einen "Ökozuschlag" geben. Bei vermieteten Wohnungen werden für die Jahre 2024 und 2025 Maßnahmen zu thermischer Sanierung und Heizungstausch mit einem Zuschlag für die steuerliche Absetzbarkeit in Höhe von 15 Prozent gefördert.
Handwerkerbonus wird eingeführt
Zur Unterstützung von Handwerksbetrieben bei der Erbringung von Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Wohnraumschaffung durch Zu- und Neubauten, wird die Bundesregierung einen neuen Handwerkerbonus einführen. Damit werden Handwerksarbeiten bis zu 10.000 Euro mit einem Fördersatz von 20 Prozent, also mit höchstens 2.000 Euro, gefördert.
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