Was im Job erlaubt ist
Darf ich in der Arbeit die Fußball-WM anschauen?
- Ob Fußball anschauen während des Jobs erlaubt ist, sollte man vorher abklären. (Symbolbild)
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Wer sich während der Weltmeisterschaft mit dem Fußballfieber ansteckt, sollte wissen, was im Beruf erlaubt ist. Fernsehen mit einem Bier in der Hand fällt eher nicht darunter.
ÖSTERREICH. Wenn am 11. Juni die Fußball-WM in den USA, Kanada und Mexiko beginnt, wird sie auch in vielen Betrieben großes Gesprächsthema sein. Wochenlang wird sich alles um das runde Leder drehen. Beschäftigte sollten trotzdem bis zu einem gewissen Grad Vernunft walten lassen, sonst drohen Konsequenzen.
Wer während der Arbeitszeit Live-Spiele mitverfolgen will, sollte vorab mit dem Chef klären, ob das möglich ist. Man wird eine Lösung finden müssen, die die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt, rät die Arbeiterkammer Oberösterreich. Wer heimlich Spiele ansieht, riskiert arbeitsrechtliche Probleme.
Arbeit darf nicht darunter leiden
Sollte Fernsehen oder Streamen während des Diensts generell gestattet sein, dürfen die Matches nebenbei laufen, solange die Leistung nicht darunter leidet. Dasselbe gilt fürs Mitfiebern via Radio.
- Am besten spricht man sich mit dem Arbeitgeber ab. Sonst drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. (Symbolbild)
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Ist die Privatnutzung des Smartphones oder Internets im Job prinzipiell erlaubt, darf man die Spielergebnisse online abrufen. Ganze Spiele (Laufzeit mindestens 90 Minuten) zu verfolgen, ist problematisch, weil man kaum in vollem Umfang arbeiten kann. Zudem könnte die Serverleistung an ihre Belastungsgrenzen stoßen.
Lange Nächte
Wer sich für ein Fußballspiel die Nacht um die Ohren schlägt und in der Früh zu spät oder gar nicht in die Arbeit kommt, sollte sich lieber vorab Urlaub oder Zeitausgleich nehmen, anstatt Schwierigkeiten zu riskieren. Ein einseitiger Urlaubsantritt ist nicht zulässig.
Wer trotz einer langen Nacht stark übermüdet im Job erscheint, kann speziell in Berufen mit viel Verantwortung oder Sicherheitsrisiken Ärger bekommen. Darum gilt auch in diesem Fall: Lieber im Voraus Urlaub oder Zeitausgleich vereinbaren. Wenn am Arbeitsplatz Alkohol untersagt ist, gilt das Verbot auch während der Weltmeisterschaft, selbst wenn man gemeinsam im Betrieb fernsieht.
In Fußball-Aufmachung
Ob man in Fandressen seine Arbeit erledigen oder seinen Arbeitsplatz mit Fußball-Deko wie Wimpeln schmücken darf, hängt vom Job ab. Wer mit Kunden zu tun hat, muss sich darauf einstellen, dass der Arbeitgeber Fanadjustierungen verbietet. Am besten spricht man sich einfach vorher ab.
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