Jugendgesetz Steiermark
Zum Wohl: Alkohol im Visier

Das neue Jugendgesetz regelt, ab welchem Alter welcher Alkohol erlaubt ist.  | Foto: Archiv
  • Das neue Jugendgesetz regelt, ab welchem Alter welcher Alkohol erlaubt ist.
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Jugendgesetz auf dem Prüfstand: Beim Thema "Alkohol" sorgen Mixgetränke, Sturm und Most für Unsicherheit.

Was wissen Eltern und Jugendliche über das neue Jugendgesetz, das seit 1. Jänner 2019 gilt? Das Land Steiermark und die WOCHE nahmen gemeinsam mit "m(Research" das Wissen von Jugendlichen und Eltern unter die Lupe - und das auch in der Südweststeiermark.

Wein, Bier & Co.

In Hinblick auf die Frage, welchen Alkohol Jugendliche ab welchem Alter trinken dürfen, zeigen sich die befragten Jugendlichen und Eltern grundsätzlich informiert, jedoch sorgen einige Alkoholika für Fragezeichen.
So ist für die Mehrheit der Befragten eindeutig klar, dass der Konsum von nicht gebranntem Alkohol wie Wein, Bier und Sprudelweinen ab 16 Jahren erlaubt ist und dass gebrannter Alkohol wie Wodka, Rum oder Schnaps erst ab 18 Jahren getrunken werden darf. Most und Sturm werfen hingegen Fragen auf: Zwar ist hier die Mehrheit der befragten Jugendlichen der Ansicht, dass diese alkoholhältigen Getränke ab 16 Jahren erlaubt sind, jedoch geht zugleich ein relativ hoher Prozentsatz davon aus, dass Most und Sturm erst ab 18 erlaubt sind.

Ergebnisse aus der Südweststeiermark

Diese Befragungsergebnisse entsprechen im Wesentlichen denjenigen aus der Südweststeiermark: Auch in Deutschlandsberg, Leibnitz und Voitsberg wissen Jugendliche, ab welchem Alter Wein, Bier, Woldka, Rum und Schnaps erlaubt sind. Die Umfrage-Ergebnisse hinsichtlich Sturm und Most präsentieren sich auch bei den Südweststeirern weniger eindeutig. Darüber hinaus zeigt sich in der Region Unsicherheit bei den Sprudelweinen.

Mixgetränke im Visier

Auch beim Thema Alkopops triften die Ergebnisse auseinander: 79 % der Jugendlichen gehen davon aus, dass Alkopops erst ab 18 Jahren erlaubt sind, 21 % glauben, dass besagte Mixgetränke bereits ab 16 Jahren gestattet sind.
Noch größere Unsicherheiten treten bei der bei der Frage nach der Altersgrenze für Aperolspritzer zu Tage: Hier sind 48 % der Eltern der Meinung, dass Aperolspritzer ab 16 Jahren erlaubt sind, 45 % halten den Konsum ab 18 Jahren für gesetzeskonform.

Gründe für Alkoholkonsum

Als Gründe für den Konsum von Alkohol nennen Jugendliche der Südweststeiermark, dass dies beim Ausgehen dazu gehöre (53 %), weil es lustig sei (39 %), sie auf Partys gehen (59 %) und ihnen Alkohol schmecke (49,5 %).
Im Gegensatz dazu gaben rund 15 % der befragten Jugendlichen an, keinen Alkohol zu trinken bzw. noch nie Alkohol getrunken zu haben.
Dass das Thema Alkohol zentrales Thema im Jugendgesetz ist, liegt für 95 % der befragten Eltern auf der Hand. 87 % der Eltern gaben an, mit ihrem Kind über Alkohol und Alkoholkonsum gesprochen zu haben.

Zur Gesetzeslage: Welcher Alkohol ist ab welchem Alter erlaubt?

Vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können folgende fünf alkoholischen Getränke an Jugendliche verkauft werden: Bier, Wein, Sekt/Champagner, Most, Sturm
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr: gebrannter Alkohol, Alkopops, Aperol (-Spritzer)
Allerdings gilt: Während Jugendliche zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr bislang nicht gebrannten Alkohol ohne Begrenzung erwerben, besitzen und konsumieren durften, ist im neuen Jugendgesetz verankert, dass "Jugendliche zw. 16 und 18 nicht gebrannte alkoholische Getränke nur bis zu dem Ausmaß konsumieren dürfen, als dadurch die psychische und/oder physische Leistungsfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird."
Quelle: www.jugendschutz.steiermark.at, Land Steiermark A6 Fachabteilung Gesellschaft

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