Jahresbericht Volksanwaltschaft
Treffen von Amon und Kurz

Beim Treffen von Bundeskanzler Sebastian Kurz und Volksanwalt Werner Amon waren die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie Thema. Eine Zusammenfassung wird im Jahresbericht veröffentlicht. | Foto: KK
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Volksanwalt Werner Amon übergibt regionale Köstlichkeit an Bundeskanzler Sebastian Kurz.

GROSS ST. FLORIAN/WIEN. Anlässlich eines Informationsaustauschs im Bundeskanzleramt überreichte Volksanwalt Werner Amon einen „Sulm Valley Whiskey“ aus dem Hause Distillery Krauss aus St. Martin an Bundeskanzler Sebastian Kurz. Beim Informationsaustausch ging es um die Covid-19-Pandemie und die vielfältigen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger, die auch die Volksanwaltschaft sehr beschäftigen.

16.000 Beschwerden

Neben den rund 16.000 Beschwerden (das entspricht bis zu 90 eingehenden Beschwerden pro Arbeitstag) die von Bürgerinnen und Bürgern jährlich bei der Volksanwaltschaft einlangen, trafen im Jahre 2020 rund 1000 zusätzliche Beschwerden ein, die sich auf die Covid-Maßnahmen der letzten zwölf Monate bezogen.
Details zu diesen Beschwerden des Jahres 2020 werden demnächst im Jahresbericht ans Parlament veröffentlicht. Dieser Bericht besteht erstmals aus drei Bänden und umfasst ungefähr 600 Seiten.

  1. Band: Kontrolle der öffentlichen Verwaltung; Bund, Länder und Gemeinden
  2. Band: Präventive Menschenrechtskontrolle
  3. Band: Covid-19

Jahresbericht im Live-Stream

Der Jahresbericht wird Mitte Mai in einer Live-Stream-Pressekonferenz von den drei Volksanwälten Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz präsentiert und zeitgleich dem Parlament übermittelt.
Bundeskanzler Sebastian Kurz freute sich übrigens über „das Mitbringsel“ von Volksanwalt Werner Amon und meinte, dass er „guten Whiskey sehr schätzt“. Volksanwalt Amon garantierte für diese regionale Köstlichkeit aus der Weststeiermark, verwies auf die zahlreichen Auszeichnungen des Hauses Krauss und lud den Bundeskanzler zu einem Besuch in die Weststeiermark ein.

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