Vor Kindergarten
Ab Montag gilt in der Heinrichstraße der neue "30er"

- Kevin Schere und Hubert Schneller von der A16 des Landes Steiermark bei der Anbringung der neuen Tafel.
- Foto: Stadt Graz
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Die Stadt macht wieder einmal von der Möglichkeit Gebrauch, vor Schulen und Kindergärten 30er-Zonen einzuführen. Seit Montagmorgen gilt in der Heinrichstraße von der Panoramagasse bis zur Schönbrunngasse werktags von 6.30 Uhr bis 17 Uhr Tempo 30.
GRAZ. In der Heinrichstraße gilt seit Montag im Bereich zwischen Panoramagasse und Schönbrunngasse Tempo 30, diese Zone wurde von der Stadt Graz verordnet. Es ist einer von mehr als zehn Straßenzügen mit ansässigen Kinderbetreuungseinrichtungen, in denen die Stadt zuletzt 30er-Zonen anordnete. Möglich macht das eine Novelle der Straßenverkehrsordnung, die es Gemeinden seit Sommer erleichtert, in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis Tempo 30 zu verordnen. Konkret geht es dabei um Bereiche, wo sich vermehrt Kinder oder ältere Personen aufhalten.
An diesen Straßen wurde zuletzt Tempo 30 eingeführt
30er gilt an Werktagen
Bei der Stadt Graz sieht man die Gegebenheiten dazu, in der Heinrichstraße gegeben. In der Heinrichstraße 147 befindet sich ein Kindergarten sowie eine Kinderkrippe, laut Erhebungen der Stadt werden rund 40 Prozent der Wege dorthin zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt, ein wesentlicher Grund für die Entscheidung zum "30er". "Mit Tempo 30 vor Kinderbetreuungseinrichtungen schützen wir die Jüngsten in unserer Stadt", betont die zuständige Vizebürgermeisterin Judith Schwentner.

- Die Grüne Vizebürgermeisterin Judith Schwentner sieht in der Temporedaktion mehr Schutz für die Jüngsten.
- Foto: Stadt Graz/Foto Fischer
- hochgeladen von Andreas Strick
Der neue 30er gilt an Werktagen von 6.30 bis 17 Uhr und umfasste auch die beiden Kreuzungsbereiche mit der Panoramagasse und der Schönbrunngasse.
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