Feilschen beim Sparbuch
Hartnäckige Konsumenten haben bei Sparbuch-Zinsen die besseren Karten, betonen die steirischen Finanzdienstleister und geben Tipps für das Gespräch mit der Bank.
„Bei der Höhe der Sparzinsen gibt es für Konsumenten fast immer einen Spielraum“, bringt es Hannes Dolzer auf den Punkt. „Feilschen“ lohne sich allemal, so der Obmann der steirischen Finanzdienstleister anlässlich der zahlreichen Angebote zum Weltspartag. Mit Smartphone-Apps und Onlinetools (zum Beispiel www.bankenrechner.at) könne man sich als Konsument vorab über Vergleichsangebote informieren und damit seine Verhandlungsposition stärken. Ein weiterer Tipp: „Neben günstigeren Zinsen sind auch Benefits wie zum Beispiel in Form reduzierte Gebühren möglich“, motiviert Dolzer zum Nachfragen.
Zinssatz darf nicht ohne Zustimmung des Konsumenten verändert werden
Auch bei bereits bestehenden Finanzierungsverträgen obliegt der Zinssatz (beziehungsweise die Veränderung dessen) nicht alleine der Bank, wie ein aktuelles OGH-Urteil (2Ob 131/12x) bestätigt. Eine Zinsgleitklausel – und somit die Höhe des Zinssatzes – darf demnach ohne Zustimmung des Konsumenten nicht verändert werden. Dolzer erläutert: „Die Vertragsklausel 'Stillschweigen als Zustimmung' ist hier nicht rechtsgültig, weil Schweigen als Zustimmung für eine unbeschränkte, nicht näher definierte Leistungsänderung gegen das Transparenzgebot verstößt.“
Finanzdienstleister Steiermark
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