Ab 2027
Abschlussarbeit nicht mehr Pflicht - Matura erhält Mindestquote

Statt der Abschließenden Arbeit (ABA) kann ab 2027 eine zusätzliche schriftliche oder mündliche Prüfung gewählt werden. (Symbolfoto) | Foto: peopleimages/panthermedia
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Im österreichischen Schulsystem stehen umfassende Änderungen bei der Matura bevor. Die geplanten Neuerungen betreffen sowohl die Organisation der Prüfungen als auch die Bewertung und sollen für mehr Flexibilität und einheitlichere Regeln sorgen.

ÖSTERREICH. Laut Beschluss des Ministerrats soll die aktuelle Übergangsregelung, wonach alternativ zur Abschließenden Arbeit (ABA) eine zusätzliche schriftliche oder mündliche Prüfung gewählt werden kann, ins Dauerrecht übernommen werden. 

Ab 2027 soll es zudem auch mit zwei Fünfern im Zeugnis möglich sein, einen Antritt beim Haupttermin der Matura zu bekommen. Bei der mündlichen Matura kommt hingegen eine Mindestquote. Für die Schulen soll die Matura dadurch unbürokratischer werden.

Verpflichtende Mindestquote bei der Mündlichen

Für die Allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) und die Berufsbildenden höheren Schulen (BHS) soll die Reform mehr Flexibilität und weniger organisatorische Vorgaben bringen. Geplant sind unter anderem freiere Gestaltungsmöglichkeiten bei Prüfungsterminen, Abläufen in nicht standardisierten Fächern sowie bei der Zusammensetzung der Prüfungskommissionen.

Bei der mündlichen Matura soll eine Mindestquote kommen.  | Foto: ArthurVerkhovetskiy/panthermedia
  • Bei der mündlichen Matura soll eine Mindestquote kommen.
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Die Abschließende Arbeit (ABA), die erst in diesem Schuljahr die schriftliche Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) ersetzt hat, wird weiterentwickelt. Bereits rund die Hälfte der AHS-Maturierenden hat diese Form der Abschlussarbeit genutzt.

Zudem werden ab 2027 einheitliche Regeln eingeführt. Für AHS und BHS gilt dann eine verpflichtende Mindestquote von 30 Prozent bei der mündlichen Matura. Bisher mussten Schülerinnen und Schüler lediglich an der Prüfung teilnehmen. Gleichzeitig wird der Umgang mit unerlaubten Hilfsmitteln verschärft: Schon das bloße Mitführen technisch nutzbarer Geräte soll künftig als Schummeln gewertet werden.

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