Kritik an Bundesländer
Armutskonferenz warnt vor "Wettlauf nach unten"
- Die Armutskonferenz hat am Dienstag deutliche Kritik an Sozialhilfereformen einzelner Bundesländer geäußert. (Symbolbild)
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Die Armutskonferenz kritisiert geplante Sozialhilfereformen in einigen Bundesländern scharf. In der Steiermark und Oberösterreich drohten Verschärfungen, die sozialpolitisch problematisch seien und Armutsbetroffene zusätzlich belasten würden.
ÖSTERREICH. Die Armutskonferenz hat am Dienstag deutliche Kritik an Sozialhilfereformen einzelner Bundesländer geäußert. Zwischen den Ländern habe sich ein "gefährlicher Wettlauf" entwickelt, wer "am widerlichsten zu den Ärmsten" sei und Menschen "am effizientesten" ausschließe, heißt es in einer Aussendung des Netzwerks. Anstatt Armutsbetroffene zu sanktionieren, müsse man Armut bekämpfen, nicht die Armen.
Vor allem die vorgesehenen Änderungen in der Steiermark und Oberösterreich hätten schlechte Auswirkungen, so die Organisation. Schon jetzt funktioniere die Soforthilfe nicht ausreichend, es gebe keine einheitliche Definition von Alleinerziehenden, die Wohnkosten seien vielerorts kaum tragbar. "Härtefallregeln fehlen jetzt schon, Menschen mit Behinderungen wird jetzt schon ein selbstbestimmtes Leben verweigert", kritisiert die Konferenz. Auch Entscheidungsfristen seien zu lang, der Vollzug weise "große Mängel" auf.
Steiermark und Oberösterreich in Kritik
Besondere Bedenken äußert die Armutskonferenz zu den Novellen in der Steiermark und Oberösterreich. Diese würden das ohnehin "unzureichende" soziale Netz weiter schwächen, erläuterte Armutsexperte Martin Schenk gegenüber der "APA". Ein menschenwürdiges Existenzminimum könne man damit "nicht sichern".
In Oberösterreich soll die "Bemühungspflicht" verschärft werden. Künftig werden Bewerbungen in Eigeninitiative sowie Teilnahme an Kursen explizit vorgeschrieben. Bei Verstößen sollen die Bezüge zunächst um 30 Prozent und später um 50 Prozent gekürzt werden.
Die Armutskonferenz bezeichnete überdies die steirischen Änderungen im Gesetz als "unsachlich" und teilweise verfassungswidrig. Die Senkung des Höchstsatzes würde automatisch auch die Wohnkostenpauschale sowie Zuschläge für Alleinerziehende und Menschen mit Behinderungen reduzieren. Der Behindertenzuschlag werde damit "gleich doppelt" gekürzt. Zudem gebe es "große Auslegungsspielräume", da ein klar definierter Rechtsanspruch auf Zusatzleistungen zur Abfederung besonderer Härten fehle.
"Kriminalisierung" von Betroffenen
Scharfe Kritik kommt auch wegen der geplanten Sanktionen: Die steirische Novelle sieht bei Nichteinhaltung von Vorgaben Verwaltungsstrafen zwischen 200 und 4.000 Euro vor, bei Uneinbringlichkeit bis zu sechs Wochen Ersatzfreiheitsstrafe. Wer sich weigert, Sprachkurse oder Qualifizierungsmaßnahmen zu absolvieren oder seine Arbeitskraft nicht in zumutbarer Weise einsetzt, soll künftig solche Strafen riskieren. Die Armutskonferenz spricht von einer "Kriminalisierung von Armutsbetroffenen".
- Zugleich warnt die Armutskonferenz vor den sozialen und finanziellen Folgen verschärfter Regelungen. Delogierungen, Obdachlosigkeit und steigender Bedarf an Schuldenberatung seien absehbar. (Symbolbild)
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Auch der vorliegende Entwurf in Niederösterreich sieht Mindeststrafen zwischen 200 und 5.000 Euro sowie Ersatzfreiheitsstrafen bis zu sechs Wochen vor. Derartige Straftatbestände würden den Grundsätzen von Gesetzmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit widersprechen, so das Netzwerk.
Sozialhilfe nur Minianteil vom BIP
Zugleich warnt die Armutskonferenz vor den sozialen und finanziellen Folgen verschärfter Regelungen. Delogierungen, Obdachlosigkeit und steigender Bedarf an Schuldenberatung seien absehbar. Die Politik verweise gerne auf "die Flüchtlinge", verschärfe jedoch die Bedingungen für alle Hilfsbeziehenden.
Schenk erinnerte zudem daran, dass die Sozialhilfe nur einen geringen Budgetanteil ausmacht: Laut aktuellem Sozialbericht beliefen sich die Kosten 2024 auf 0,27 Prozent des Bruttoinlandprodukts (2023: 0,23 Prozent). Beim Staatsbudget liege der Anteil bei rund 0,4 Prozent.
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