Mehr als 800 Stellungnahmen
Breite Kritik an geplanter Bundesstaatsanwaltschaft

Mehr als 800 Stellungnahmen gingen während der zweimonatigen Begutachtung zur geplanten Bundesstaatsanwaltschaft ein. Die Frist für den Gesetzentwurf endet am Montag, 31. August.  | Foto: Andreas Pölzl/MeinBezirk
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  • Mehr als 800 Stellungnahmen gingen während der zweimonatigen Begutachtung zur geplanten Bundesstaatsanwaltschaft ein. Die Frist für den Gesetzentwurf endet am Montag, 31. August.
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Die Bundesstaatsanwaltschaft soll den Einfluss der Politik auf Ermittlungen verringern. Nach dem Ende der Begutachtungsfrist fällt die Bilanz jedoch kritisch aus: Mehrere Spitzeninstitutionen der Justiz warnen, dass der Entwurf neue politische Abhängigkeiten schaffen könnte. Mehr als 800 Stellungnahmen wurden eingebracht.

ÖSTERREICH. Mehr als 800 Stellungnahmen gingen während der zweimonatigen Begutachtung zur geplanten Bundesstaatsanwaltschaft ein. Die Frist für den Gesetzentwurf endet am Montag, 31. August. Für eine spätere Verfassungsänderung benötigt die Koalition aus ÖVP, SPÖ und Neos eine Zweidrittelmehrheit und damit Stimmen von FPÖ oder Grünen.

Die neue Behörde soll die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften vom Justizministerium übernehmen. Vorgesehen ist eine weisungsfreie Dreierspitze, die zugleich Aufgaben der Generalprokuratur übernehmen soll. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden von einer Kommission vorgeschlagen. Der Nationalrat kann den Vorschlag annehmen oder ablehnen, bevor die Ernennung durch den Bundespräsidenten erfolgt.

Justiz warnt vor politischen Abhängigkeiten

Auch aus den Reihen der Justiz kommen Warnungen und Bedenken. Die Generalprokuratur etwa befürchtet eine "massive Verschlechterung gegenüber dem Status quo". Die politische Auswahl werde nicht beseitigt, sondern lediglich verlagert oder sogar verstärkt. Zudem sieht sie ihre unabhängige Funktion als Rechtswahrerin gefährdet.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) kritisiert ein "Konstrukt aus politisch-juristischen Abhängigkeiten", durch das die Bundesstaatsanwaltschaft "an die Kandare genommen" werde. Die gleichzeitige Zuständigkeit für Fachaufsicht und bisherige Aufgaben der Generalprokuratur schaffe ein "unauflösliches Spannungsverhältnis". Zudem warnt der OGH vor "vorauseilendem Gehorsam" bei Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die sich später um eine Spitzenfunktion bewerben wollen.

Auch aus den Reihen der Justiz kommen Warnungen und Bedenken. | Foto: Andreas Pölzl/MeinBezirk
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Die Richtervereinigung befürchtet ein "Ping-Pong-Spiel" zwischen Auswahlkommission und Nationalrat. Kritisiert wird außerdem, dass nur vier der zehn Kommissionsmitglieder zwingend praktische Erfahrung als Strafrichter oder Staatsanwalt haben müssen.

Auch die Oberstaatsanwaltschaft Wien sieht eine "Gefahr signifikanter Verschlechterungen" bei der Unabhängigkeit. Die Funktionsperiode von höchstens sechs Jahren sei zu kurz.

Oberlandesgerichte fordern Überarbeitung

Die Präsidentin und die Präsidenten der vier Oberlandesgerichte sprechen von einem "Einfallstor für politische Interventionen". Besonders problematisch sei die geplante parlamentarische Kontrolle, die auch laufende Ermittlungen erfassen könnte. Der Bestellvorgang drohe zum politischen Spielball zu werden. Gefordert werden eine grundlegende Überarbeitung, mehr Praktiker in der Auswahlkommission und längere Funktionsperioden.

Die Grünen verlangen ebenfalls einen neuen Entwurf. Ex-ÖVP-Justizsprecher Michael Ikrath bezeichnet das Modell als "Trojanisches Pferd" der Parteipolitik. Die Organisation "#aufstehn", deren Petition knapp 28.000 Menschen unterstützten, begrüßt eine unabhängige Weisungsspitze grundsätzlich, warnt aber vor politischen Schlupflöchern.

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) bezeichnet den Entwurf als "Basis für eine breite und sachliche Diskussion". Die Stellungnahmen sollen nun geprüft und Gespräche mit den Oppositionsparteien geführt werden.

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