Erlass bei WKStA
Entscheidung bezüglich Kurz-Anklage offenbar gefallen
Das Justizministerium hat seine Prüfung in der Causa um den Ex-Kanzler und ÖVP-Chef Sebastian Kurz abgeschlossen und den Erlass der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zukommen lassen. Die Staatsanwaltschaft prüft die Entscheidung nun und wird wohl bald bekannt geben, ob sich Kurz wegen mutmaßlicher Falschaussagen im "Ibiza"-Untersuchungsausschuss vor einem Gericht verantworten muss.
ÖSTERREICH. Der Akt der Causa Kurz hat bereits einen weiten Weg hinter sich: Nachdem die WKStA ihre Ermittlungen bereits im Jänner des heurigen Jahres abgeschlossen hatte, wurde der Akt der Oberstaatsanwaltschaft zukommen gelassen. Im Juli hat der Weisungsrat, nachdem sich auch die Justizministerin Alma Zadić (Grüne) richten will, schließlich bekannt gegeben, keine Einwände gegen das Vorhaben der WKStA zu haben. Lediglich rechtliche Erwägungen zu einer weiteren vom Vorhaben umfassten Person seien noch zu klären, berichtete damals die APA.
Daraufhin landete der Akt erneut bei der WKStA sowie der Oberstaatsanwaltschaft, bevor er Mitte Juli abermals zum Justizministerium wanderte. Nachdem das Ministerium eine finale Entscheidung bezüglich einer etwaigen Kurz-Anklage getroffen hatte, gelangte der Erlass nun erneut zur WKStA, wie die Staatsanwaltschaft dem Kurier am Mittwoch bestätigte. Nach Abschluss der Prüfung werde die WKStA das Ergebnis zu gegebener Zeit bekannt geben. Ein genaues Datum wurde jedoch nicht genannt.
Mutmaßliche Falschaussage vor U-Ausschuss
Im Kern geht es in der Causa um mutmaßliche Falschaussagen, die der Ex-Kanzler vor dem "Ibiza-Untersuchungsausschuss" getätigt haben soll. Kurz wurde damals gefragt, ob er bei Personalentscheidungen rund um die Staatsholding ÖBAG und die Bestellung seines ehemaligen Vertrauten Thomas Schmid involviert war.
Dem ehemaligen ÖVP-Chef wird vorgeworfen, seine Rolle in der Angelegenheit bewusst kleingeredet zu haben. Die WKStA sieht in ausgewerteten Chat-Nachrichten zwischen Schmid und Kurz jedenfalls eine starke Einbindung des früheren Kanzlers in diese Entscheidung. Kurz stritt die Vorwürfe stets ab und betonte immer wieder, dass er nie vorsätzlich falsch ausgesagt habe.
Weitere Ermittlungen laufen
Während nun bald bekannt gegeben werden soll, ob Kurz in der Causa angeklagt wird, dauern die Ermittlungen im Zusammenhang mit der Inseratenaffäre weiter an. In dieser Angelegenheit wird gegen den früheren Bundeskanzler und mehrere weitere Beschuldigte wegen Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit ermittelt. So wird Kurz etwa vorgeworfen, an Deals mit den Boulevardblättern "Österreich", "Heute" und "Kronen Zeitung" mitgewirkt zu haben. Auch diese Vorwürfe werden vom Ex-Kanzler bestritten.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Das könnte dich auch interessieren:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.