COFAG und Rot-Blauer Machtmissbrauch
Grünes Licht für zwei U-Ausschüsse
Der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats hat am Donnerstag sowohl für den von SPÖ und FPÖ verlangten "COFAG-Untersuchungsausschuss" als auch für den von der ÖVP initiierten "Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss" grünes Licht gegeben. Damit können beide U-Ausschüsse bereits am Freitag formell starten, wobei die ersten Befragungstermine für März angesetzt wurden. Am 1. Juli sollen die Endberichte vorliegen. Die ersten Parteien gaben ihre Vorsitzenden bekannt; unklar ist noch, ob die Ausschüsse live im Fernsehen übertragen werden.
ÖSTERREICH. Bereits im Herbst zeichnete sich ab, dass im kommenden Jahr der 28. sowie der 29. Untersuchungsausschuss der Zweiten Republik starten werden. Der von SPÖ und FPÖ verlangte COFAG-Untersuchungsausschuss setzt sich mit der titelgebenden Covid-Finanzierungsagentur COFAG auseinander, wobei eine mutmaßliche Bevorzugung von Milliardären in Österreich durch die Regierungspartei ÖVP im Vordergrund steht.
Mit dem "Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss" will die Volkspartei die Regierungsbeteiligungen der SPÖ und der FPÖ in der Zeit von 2007 bis 2020 unter die Lupe nehmen. Dabei geht es insbesondere um eine mögliche zweckwidrige Verwendung öffentlicher Gelder in von roten bzw. blauen Ministerinnen und Ministern geleiteten Ressorts. Im Vordergrund stehen dabei etwa Inseratenschaltungen, Medienkooperationsvereinbarungen, Umfragen, Gutachten, Studien und andere Auftragsvergaben.
Abschluss bis Juli 2024
Die Parlamentsfraktionen konnten sich am Donnerstag auf den konkreten Zeitplan der U-Ausschüsse einigen. Dieser umfasst jeweils sechs Befragungstage und einen Reservetag sowie drei Fragerunden mit einer Nettofragezeit von insgesamt 13 Minuten – sechs in der ersten, fünf in der zweiten und zwei Minuten in der dritten Fragerunde.
Bereits am 11. Jänner 2024 sollen sich die Ausschüsse konstituieren und formale Fragen klären. Die Befragungstage im COFAG-Ausschuss sind für den 6. und 7. März angesetzt und werden am 3., 4., 24. und 25. April fortgesetzt. Dazu kommt ein Reservetag am 25. Mai. Der Rot-Blaue Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss wird voraussichtlich am 13. und 14. März starten und am 10. und 11. April sowie am 7. und 8. Mai fortgesetzt. Für den 23. Mai wurde ein Reservetag eingeplant.
Grundsätzlich ist die Dauer von U-Ausschüssen auf 14 Monate begrenzt, da im kommenden Jahr aber Nationalratswahlen anstehen, müssen die beiden Ausschüsse bis spätestens Anfang Juli 2024 abgeschlossen werden. Daher ist für den 1. Juli die Vorlage der Endberichte eingeplant.
Erste Personalia stehen
Bereits am Donnerstag fixierten die ersten Parteien ihre Fraktionsführer. Die SPÖ schickt Jan Krainer in den COFAG-Ausschuss und Eva-Maria Holzleitner in den von der ÖVP verlangten Ausschuss zum "Rot-Blauen Machtmissbrauch". Für die Volkspartei wird hingegen in beiden Ausschüssen Andreas Hanger als Fraktionsführer fungieren, für die FPÖ sind Christian Hafenecker und Sabine Fürst vorgesehen.
Die Grünen setzten Nina Tomaselli im COFAG-U-Ausschuss ein, während Meri Disoski als Fraktionsführerin im Ausschuss zum "Rot-Blauen Machtmissbrauch" fungieren soll. Die Entscheidung der NEOS bezüglich ihrer Personalia steht noch aus, wobei klar sein soll, dass in beiden Ausschüssen dasselbe Team zum Einsatz kommen wird.
Sobotka führt den Vorsitz
Beide Untersuchungsausschüsse werden, abseits des Vorsitzenden, aus 13 Mitgliedern bestehen, wobei fünf Abgeordnete von der ÖVP, drei von der SPÖ, je zwei von der FPÖ und den Grünen sowie ein Mandatar bzw. eine Mandatarin von den NEOS zu nominieren sind. Die gleiche Verteilung gilt für die 13 Ersatzmitglieder.
Zur Verfahrensrichterin der beiden U-Ausschüsse haben die Mitglieder am Donnerstag Christa Edwards, Richterin am Oberlandesgericht Wien, gewählt. Edwards war bereits im "ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss" stellvertretende Verfahrensrichterin und ist unter anderem für die Erstbefragung der Auskunftspersonen und die Vorbereitung des Abschlussberichts des U-Ausschusses zuständig. Über die Einhaltung der Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen werden Michael Kasper als Verfahrensanwalt und Barbara Schütz als seine Stellvertreterin wachen.
Gemäß der Verfahrensordnung hat Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) in beiden Ausschüssen den Vorsitz inne, wobei er sich von der zweiten Präsidentin Doris Bures (SPÖ) und dem dritten Präsidenten Norbert Hofer (FPÖ) vertreten lassen kann. Sollten alle drei verhindert sein, führt ein zuvor bestimmter Abgeordneter bzw. eine zuvor bestimmte Abgeordnete stellvertretend den Vorsitz.
TV-Übertragungen noch nicht fixiert
Bereits in den letzten Wochen wurde mehrfach gefordert, dass U-Ausschüsse künftig öffentlich im Fernsehen übertragen werden sollen. Wie ÖVP-Madatar Hanger am Donnerstag bekannt gab, habe es bei der Abstimmungsrunde der Generalsekretärinnen und -sekretäre der Parlamentsparteien ein klares Bekenntnis dafür gegeben, wobei nun Experten dazu konsultiert werden. Anschließend sollen die Details zu diesen Liveübertragungen ausgearbeitet werden.
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