Ansichtssache

- Redaktionsleiter Heimo Potzinger
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Nichtraucher im Glascontainer
Obwohl die Schonfrist für Wirte im Sommer dieses Jahres ausgelaufen ist, machen sie untereinander noch nicht Jagd aufeinander. Die meisten Lokalbesitzer scheren sich wenig um den Nichtraucherschutz in ihren Gaststätten. Diejenigen, die sich an die gesetzlichen Vorschriften halten, sehen zurzeit noch von Anzeigen unfairer Branchenkollegen ab.
Freilich hat erst ein diskriminierendes Wischiwaschi-Gesetz den Wettbewerb unter den Gastwirten verschärft. Aber auch schwachsinnige Verordnungen sind für jedermann verbindlich. Wenn schon Legislative und Exekutive den Gleichheitsgrundsatz innerhalb eines Berufsstandes ignorieren, sollte wenigstens die gesetzliche Interessenvertretung ein Machtwort sprechen und branchenintern für Loyalität und Solidarität sorgen. Denn nur so kann der Nichtraucher endlich zu seinem Recht auf den gesetzlich verbrieften Schutz vor dem Qualm kommen.
Gastwirte missinterpretieren das Gesetz. Ich könnte und werde im Anlassfall künftig an dieser Stelle sogar Stammlokale aufzählen, die Nichtraucher in Glascontainer gettoisieren anstatt im Sinne des Gesetzes die Qualmer wegzusperren. Dabei: Die Pflicht des Wirtes ist es, den Nichtraucher zu schützen, und nicht die des Nichtrauchers, den Wirt vor dem Ruin. Das ist wohl die Pflicht der Kammervertretung.
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