Betrug ist kein Kavaliersdelikt: Schwarze Schafe in der Kurzarbeit

Kein Kavaliersdelikt: Auch im Homeoffice muss die Kurzarbeitszeit eingehalten werden. Bei Missbrauch drohen Konsequenzen. | Foto: Pixabay
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Immer mehr Fälle: Wenn das System der Kurzarbeit missbraucht wird, kann das fatale Folgen haben.

"Wir wurden zur Kurzarbeit angemeldet, müssen aber mehr arbeiten und sollen danach eine Zahlung ,schwarz' bekommen", sagte ein Leser, der sich an die WOCHE-Redaktion wandte und auch von ähnlichen Fällen in seinem Bekanntenkreis berichtete. "Wir wollen nicht dafür büßen müssen", äußerte er seine Befürchtung. Wie das in solchen Situationen tatsächlich gehandhabt wird und wer welche Konsequenzen zu befürchten hat, recherchierte die WOCHE bei der Arbeiterkammer und beim Arbeitsmarktservice.

Verdacht: Urkundenfälschung

Mit der Kurzarbeit hat die Bundesregierung ein Modell geschaffen, das Unternehmen helfen soll, die schwierige Corona-Zeit zu meistern und möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern. Bis auf zehn Prozent kann das Arbeitsvolumen reduziert werden, der Arbeitnehmer bekommt aber zwischen 80 und 90 Prozent seines Einkommens. Einige Unternehmen versuchen sich jedoch einen Vorteil daraus zu verschaffen, indem sie die Förderungen aus der Kurzarbeit kassieren, die Mitarbeiter aber mehr arbeiten lassen. "Wenn wir solche Meldungen bekommen, dass Arbeitnehmer bei Arbeitsaufzeichnungen weniger Stunden schreiben, als sie tatsächlich machen, dann liegt der Verdacht der Urkundenfälschung vor", sagt AMS-Sprecher Stefan Tauscher. Er bestätigt, dass solche Anrufe das AMS erreichen, aber: "Wir müssen den Fällen nachgehen und wissen nicht, ob schon ein Betrug vorliegt." Denn ein allfälliger Betrugsverdacht wird nur dann bestätigt, wenn falsch abgerechnet werde. "Ein Mitarbeiter kann mehr arbeiten als tatsächlich vereinbart wurde, nur muss auch die tatsächliche Zeit eingereicht werden", führt Tauscher weiter aus.

Kein Kavaliersdelikt

Beim AMS rüstet man sich bereits für eine höhere Anzahl solcher Meldungen. "Wir sind verpflichtet, solche Anzeigen an das Landeskriminalamt weiterzugeben und werden auch von der Buchhaltungsagentur, der Österreichischen Gesundheitskasse sowie den Betriebsprüfern der Finanzpolizei unterstützt", erklärt er. Außerdem kann bis zu drei Jahre nach der Corona-Zeit geprüft werden. "Wenn sich der Verdachtsfall bestätigt, liegt Förderbetrug vor und das ist kein Kavaliersdelikt", betont Tauscher. Nicht nur die Rückzahlung der Fördergelder, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen sind dann unumgänglich. "Wie viele Fälle das betrifft, werden wir in den kommenden Wochen sehen, denn jetzt beginnt die Abrechnungsphase", so Tauscher.

Nicht bewusst täuschen

Und wie sieht es aufseiten der Dienstnehmer aus? Macht man sich strafbar, wenn man "mitmacht"? "Der Arbeitnehmer unterliegt dem Weisungsrecht des Dienstgebers im Rahmen des Arbeitsvertrages und auch die Kurzarbeit muss vereinbart werden", sagt AK-Arbeitsrechtsexperte Martin Smodej. Daher muss der Arbeitnehmer keine strafrechtlichen Folgen fürchten, "außer er täuscht das AMS bewusst mit seinem Dienstgeber. Dann kann auch der Mitarbeiter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden." Dies sei bei den Anfragen bei der Arbeiterkammer aber noch nicht Thema gewesen. "Als Arbeitnehmer ist man bereit, die Mehrarbeit zu leisten und verpflichtet, die Stundenanzahl korrekt aufzuzeichnen. Aber man hat keinen Einfluss darauf, was der Dienstgeber dem AMS schickt", erklärt Smodej weiter. "Es kann schon sein, dass es schwarze Schafe unter den Dienstgebern gibt, aber als Arbeitnehmer hat man nichts zu befürchten, wenn man nicht in betrügerischer Absicht das AMS täuscht", beruhigt Smodej und Tauscher rät: "Ich warne eindringlich davor, das Kurzarbeit-System auszunutzen."

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