Notwendiges Hilfsmittel oder teurer Luxus ?
Ein Blindenführhund ist bis heute nicht als Rehamaßnahme anerkannt und gilt daher auch nicht als offizielles Hilfsmittel. Aus diesem Grund wird er auch nicht vollständig von den Krankenkassen oder den Sozialversicherungsträgern finanziert. Angeblich käme es viel zu teuer, wenn dann alle Blinden einen Führhund wollen, lautete eine der Begründungen warum vor Jahren ein dementsprechender Antrag im Nationalrat abgelehnt wurde. Zuerst einmal gibt es sehr viele Sehbehinderte und Blinde die überhaupt keinen Blindenführhund aus individuellen Gründen haben wollen. Zur Zeit gibt es gerade mal 120 bis 150 Blindenführhund Gespanne in ganz Österreich. In Österreich kostet derzeit ein Blindenführhund zwischen 29.000 bis 33.000 Euro, je nach Reha- bzw. Blindenführhundeschule. Ich frage mich, was ist da zu teuer dran, wenn man einem sehbehinderten bzw. blinden Pensionisten der sehr gern einen Blindenführhund haben möchte, auch einen Blindenführhund finanziert und damit erreicht, dass auch diese Person wieder mehr an Mobilität zurückerlangt, dadurch wieder selbstständiger wird und wieder ein selbstbestimmtes Leben führen kann. Ein Blindenführhund wäre doch billiger, als die ganzen Medikamente, Physiotherapien, Psychotherapien, Rehamassnahmen und Kuraufenthalte .
Laut der Richtlinie des BMSG zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung vom Juli 2004 werden Förderungen "zur Anschaffung eines Blindenführhundes nur begünstigt Behinderten gewährt, die blind oder so schwer sehbehindert sind, dass sie für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität eines Blindenführhundes bedürfen". Die Höhe der Förderung ist mit der Höhe der 85-fachen Ausgleichstaxe begrenzt. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds.
Weitere Zuschüsse können auch vom jeweiligen Land und von der PVA gewährt werden.
Es bleiben jedoch noch beachtliche Restbeträge offen, die der Betroffene selbst aufbringen muss. Förderungen werden jedoch erst nach bestandener offizieller Führhundprüfung gewährt werden, die Voraussetzung für den Eintrag des Blindenführhundes in den Bundesbehindertenpass seines Besitzers ist.
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