Neue Gesetze für Radfahrer
Seit Anfang April zahlen Radfahrer, die beim Fahren telefonieren, bis zu 72 Euro Strafe. Wie bei den Autofahrern gilt auch für das Rad: Telefonieren mit Freisprecheinrichtung ist erlaubt. Ein weiterer Teil der Gesetzesnovelle betrifft die Fahrradstraßen. Eigene Straßen werden eingeführt, die nur von Radfahrern benützt werden dürfen. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diese Straßen nur in Ausnahmefällen befahren, etwa Anrainer zur Zu- und Abfahrt. Anders ist das in den sogenanten Begegnungzonen:...