Krisen-Kurzarbeit
Die wichtigsten Details der neuen Sonderregelung
Innerhalb weniger Tage haben die Sozialpartner ein Kurzarbeitsmodell ausgehandelt, dass Arbeitnehmern wie Arbeitgebern den Umgang mit der Corona-Krise erleichtern soll. OÖ. Das spezielle Kurzarbeits-Modell erlaubt es Betrieben, die Mitarbeiter wenn nötig bis zu 100 Prozent freizustellen. Den „Lohn“ zahlt dann das Arbeitsmarktservice (AMS): Bei Bruttoeinkommen von mehr als 2.685 Euro bekommt der Dienstnehmer 80 Prozent dieser Summe, bei niedrigeren Einkommen bis zu 90 Prozent. Die Kurzarbeit...