Menschenmassen in Bauhaus und Hornbach
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WIENER NEUSTADT, BEZIRK. Die Wirtschaftskammer informierte: Folgende Bereiche werden vom Betretungsverbot "zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen" ab 14.04. zusätzlich ausgenommen: Tankstellen und angeschlossene WaschstraßenKFZ- und FahrradwerkstättenBaustoff-, Eisen- und Holzhandel, Bau- und Gartenmärkte (unabhängig von der Größe)Pfandleihanstalten und Handel mit EdelmetallenKleinere Händler, wenn der Kundenbereich im Inneren max. 400 m2 beträgtFolgende...