„Klein“-Unternehmer ohne Umsatzsteuer
Vielleicht betreiben auch Sie ihr Unternehmen als sogenannter „Kleinunternehmer“. In diesem Fall fällt keine Umsatzsteuer an. Bestenfalls ist auch keine Einkommensteuer zu bezahlen, da Ihr Gewinn unter der Steuergrenze liegt. Das alles klingt recht einfach, ist es aber nicht immer. Unterschätzen Sie nicht die Möglichkeit finanzieller Optimierung. Andererseits gibt es viele Fallstricke und Verpflichtungen. Bedenken Sie Umsatzhöhen, Kundenstruktur, Liefer- und Leistungsorte, geplante...