Hohe Geldstrafe bei Verstoß
Waldbrandverordnung im Pinzgau in Kraft
Im Pinzgau gilt seit Montag, dem 10. März 2025, eine Waldbrandverordnung. Damit ist das Hantieren mit Feuer und Rauchen im Wald verboten. Hält man sich nicht an die Verordnung, riskiert man eine hohe Geldstrafe. PINZGAU. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt seit 10. März 2025 eine Waldbrandverordnung im Pinzgau. Da auch im Laufe der nächsten Tage keine Veränderung zu erwarten ist, wurden seitens der Forstbehörde entsprechende Vorkehrungen zur Vermeidung von Waldbränden getroffen. Somit...