Waldbrandgefahr

Beiträge zum Thema Waldbrandgefahr

Im Pinzgau seit Montag, 10. März, eine Waldbrandverordnung  | Foto: Pixabay
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Hohe Geldstrafe bei Verstoß
Waldbrandverordnung im Pinzgau in Kraft

Im Pinzgau gilt seit Montag, dem 10. März 2025, eine Waldbrandverordnung. Damit ist das Hantieren mit Feuer und Rauchen im Wald verboten. Hält man sich nicht an die Verordnung, riskiert man eine hohe Geldstrafe.  PINZGAU. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt seit 10. März 2025 eine Waldbrandverordnung im Pinzgau. Da auch im Laufe der nächsten Tage keine Veränderung zu erwarten ist, wurden seitens der Forstbehörde entsprechende Vorkehrungen zur Vermeidung von Waldbränden getroffen. Somit...

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  • Magdalena Pfeffer
Eine achtlos weggeworfene glimmende Zigarette kann ein Feuer-Inferno verursachen. | Foto: pixabay
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Waldbrandgefahr hoch
Neue Verordnung für den Bezirk Oberpullendorf

Die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf hat aufgrund der aktuellen Waldbrandgefahr eine neue Verordnung erlassen, die strenge Vorsichtsmaßnahmen für sämtliche Waldgebiete im Bezirk vorsieht. BEZIRK OBERPULLENDORF. Die Regelungen, die seit dem 1. August in Kraft treten und bis zum 31. Oktober gelten, zielen darauf ab, Waldbrände zu verhindern und die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. In den Waldgebieten und deren Gefährdungsbereich ist es ab sofort verboten, brandgefährliche...

Bezirk Vöcklabruck
Regeln zum Schutz vor Waldbränden ab 16. März gültig

Ab morgen, 16. März 2024, gilt im Bezirk Vöcklabruck strenges Grill- und Rauchverbot in Waldgebieten. Wie die Bezirkshauptmannschaft heute mitteilt, tritt dann die Waldbrandschutzverordnung in Kraft.  BEZIRK VÖCKLABRUCK. Um Waldbrände zu verhindern darf ab 16. März in allen Waldgebieten im Bezirk weder geraucht noch Feuer entzündet werden. Das gilt auch für Gefährdungsbereiche, sprich: überall, wo es so trocken oder windig ist, dass sich ein Feuer auf einen nahegelegenen Wald ausbreiten kann....

Waldbrandschutzverordnung in Kraft
Verordnung zum Schutz der Natur

Ab sofort gelten in Braunau wieder die Brandschutzbestimmungen in Waldgebieten sowie deren Gefährdungsbereichen. BEZIRK BRAUNAU. Die Bezirkshauptmannschaft Braunau setzt auch in diesem Jahr wieder die Verordnung zum Schutz vor Waldbränden in Kraft. Sie gilt ab sofort bis einschließlich 31. Oktober 2023. Die wichtigsten Punkte der Verordnung finden Sie hier: das Anzünden von Feuer und das Rauchen sind in Wald- und Gefährdungsgebieten verbotenWaldeigentümer dürfen das Verbot in geeigneter Weise...

Verordnung
BH Schärding warnt vor Waldbrandgefahr

Seit heute, 5. Juni, ist jedes Anzünden von Feuer sowie das Rauchen in sämtlichen Waldgebieten aller Gemeinden im Bezirk Schärding sowie in deren Gefährdungsbereichen verboten. BEZIRK SCHÄRDING. "Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen", so Bezirkshauptmann Florian Kolmhofer. Über 7000 Euro Strafe und Gefängnis Wer sich nicht an das Verbot hält, dem winken...

Waldbrandgefahr
BH Güssing und Jennersdorf erlassen Feuer- und Rauchverbot

Die anhaltende Trockenheit hat die Bezirkshauptmannschaften Güssing und Jennersdorf zum Handeln veranlasst. Sie haben Verordnungen erlassen, nach denen jeweils im gesamten Bezirk das Feuerentzünden und Rauchen im Wald sowie in Waldnähe verboten ist. Das Verbot gilt bis 30. Oktober 2023. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro rechnen.

Erhöhte Waldbrandgefahr
BH Landeck spricht Verbot von Rauchen und Feuer im Wald aus

LANDECK. Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen hat die Bezirkshauptmannschaft Landeck das Rauchen sowie das Entzünden von Feuern im Wald verboten. Die Verordnung gilt ab sofort. Verbot für das Rauchen und Entzünden von Feuern im WaldAufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen und der derzeit vorherrschenden Trockenheit haben die Bezirkshauptmannschaft von Landeck das Rauchen sowie das Entzünden von Feuern im Wald verboten. Die Verordnungen gelten ab...

Verordnung
Land warnt vor erhöhter Waldbrandgefahr im Bezirk Kufstein

BH Kufstein erlässt wegen erhöhter Waldbrandgefahr Verordnung, die im Bezirk Feuerentzünden und Rauchen im Wald verbietet.  BEZIRK KUFSTEIN (red). Es ist eine Schutzverordnung, die beinahe alle Bezirk in Tirol betrifft – nun gilt sie auch für den Bezirk Kufstein. Der Grund dafür ist die erhöhte Waldbrandgefahr. Das anhaltend trockene und warme Wetter der letzten Wochen und die Tatsache, dass nach wie vor keine größeren Niederschläge zu erwarten sind, veranlasste nun auch...

Feuer- und Rauchverbot
Erhöhte Waldbrandgefahr auch im Bezirk Völkermarkt

In Kärnten herrscht erhöhte Waldbrandgefahr. Auch im Bezirk Völkermarkt wurde vor Kurzem ein Feuer- und Rauchverbot erlassen. BEZIRK VÖLKERMARKT. Die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt reagiert auf die Trockenheit im Bezirk: Aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr ist seit Kurzem im gesamten Bezirk ab sofort jegliches Feuerentzünden, das Rauchen sowie unvorsichtiger Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen, wie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen, insbesondere von...

BH Wolfsberg
Feuer- und Rauchverbot im Bezirk

Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Wolfsberg reagiert auf die anhaltende Trockenheit im Bezirk. WOLFSBERG. Aufgrund der fehlenden Winterfeuchtigkeit und der daraus resultierenden Trockenheit besteht ab sofort ein Feuer- und Rauchverbot im Wald und dessen Gefährdungsbereich. Da die Witterungsverhältnisse die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, entschloss sich die BH zu dieser Verordnung.  Bei Missachtung des Gesetzes drohen Strafen von bis zu 7.270 Euro oder eine...

Aufgrund der Waldbrand-Gefahr ist im Pinzgau das Anzünden eines Feuers sowie das Rauchen in gefährdeten Gebieten verboten.  | Foto: Siim Lukka/Unsplash
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Brandgefahr im Pinzgau
Feuer und Rauchen im Wald verboten

Aufgrund des schönen Wetters ist seit Montag das Anzünden von Feuer und das Rauchen im Wald verboten.  PINZGAU. Seit Montag, den 22. Juli 2019, gibt eine Verordnung, in der die Bezirkshauptmannschaft Zell am See jegliches Feuer im Wald verbietet. Dies gilt für alle Waldflächen im Pinzgau sowie dort, wo das Übergreifen des Feuers in einen benachbarten Wald begünstigt wird – entweder durch zu trockenen Boden oder durch Funkenflug. Wiesen und Wald ausgetrocknet"Aufgrund der Schönwetterperiode sind...

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  • Johanna Grießer

Verordnung
Waldbrandgefahr bleibt auch im November hoch

BEZIRK SCHÄRDING (ebd). Das hat es im Bezirk noch nie gegeben. Aufgrund des viel zu trockenen Wetters in den vergangenen Monaten, wurde von der Bezirkshauptmannschaft Schärding das von 23. April bis 31. Oktober verhängte Feuer- und Rauchverbot in sämtlichen Waldgebieten des Bezirks bis 15. Dezember verlängert. "Aufgrund von Erhebungen auf verschiedenen Waldflächen im Bezirk Schärding ist es aus forstfachlicher Sicht erforderlich, die Waldbrand-Verordnung zu verlängern. Nach wie vor ist die...

Derzeit herrscht hohe Waldbrandgefahr im Lavanttal | Foto: MEV Verlag GmbH
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Lavanttal: Bezirkshauptmannschaft verbietet das Feuerentzünden im Wald

Die Verordnung untersagt auch ab sofort das Rauchen im Wald sowie auf waldnahen Flächen. LAVANTTAL. Aufgrund der derzeitigen Witterungsverhältnisse (Hitzewelle, anhaltende Trockenheit und austrocknende Winde), welche die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, ist im gesamten Bezirk Wolfsberg das Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich (waldnahe Flächen) ab sofort verboten. Dies wurde von der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg per...

Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen (Symbolbild). | Foto: Bill Gabbert/Fotolia
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Waldbrandgefahr: BH Güssing und Jennersdorf erlassen Feuer- und Rauchverbot

Die anhaltende Trockenheit haben die Bezirkshauptmannschaften Güssing und Jennersdorf zum Handeln veranlasst. Sie haben jeweils Verordnungen erlassen, nach denen im gesamten Bezirk das Feuerentzünden und Rauchen im Wald und in Waldnähe verboten ist. Das Verbot gilt bis 30. September 2018. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro rechnen.

Waldbrandgefahr im Flachgau

FLACHGAU (red). Der Landesforstdienst hat vor Kurzem mitgeteilt, dass für den Flachgau erhöhte Waldbrandgefahr besteht. Die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung hat deshalb eine Verordnung zum Waldbrandschutz erlassen. "Feueranzünden und Rauchen im Wald, in Waldnähe und dessen Gefährdungsbereich sind ab sofort im Flachgau verboten", betont Landesrat Josef Schwaiger. Lange Trockenheit Die Böden sind auf Grund der Hitze, des Windes und der anhaltenden Trockenheit nicht ausreichend...

Waldbrandgefahr im Bezirk Schärding – Rauchen und Feuer verboten

Aufgrund der Trockenheit und Hitze der vergangenen Tage gibt die Bezirkshauptmannschaft ein Feuer- und Rauchverbot heraus. BEZIRK (ebd). Demnach ist es seit 19. Juni jedes Anzünden von Feuer sowie das Rauchen in sämtlichen Waldgebieten aller Gemeinden im Bezirk Schärding sowie in deren Gefährdungsbereichen verboten. "Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen",...

Bezirk Spittal: Feueranzünden im Wald verboten

BH Spittal erlässt Verordnung. Fehlender Niederschlag erhöht Waldbrandgefahr. BEZIRK SPITTAL. Die derzeit herrschende Trockenheit ist gefährlich. Die Bezirkshauptmannschaft Spittal hat deshalb ein Verbot des Feueranzündens und Rauchens im Wald erlassen. Das Verbot gilt für den gesamten Bezirk - ab sofort und bis auf weiteres. Auch auf an einen Wald angrenzenden Flächen ist das Feueranzünden strengstens verboten.

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  • Verena Niedermüller
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Akute Waldbrandgefahr im Bezirk

Rauchen im Wald verboten. Selbst Glasscherben und Aludosen können einen Waldbrand auslösen. BEZIRK. Die aktuelle Sahara-Hitze macht nötig, was man sonst nur aus mediterranen Ländern kennt: Einsatzkräfte warnen vor möglichen Waldbränden. Im Bezirk Waidhofen hat heute Mittwoch die Bezirkshauptmannschaft per Verordnung Rauchen und offenes Feuer im Wald verboten. Außerdem ist es verboten glimmende Gegenstände wie Zündhölzer im Wald wegzuwerfen. Es drohen übrigens Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro...

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