Justizausschuss
Grünes Licht für Maßnahmen gegen "Parkplatz-Abzocke"

 Vorgesehen ist unter anderem, die Kosten für Besitzstörungsverfahren deutlich zu senken. (Archiv)  | Foto: Arnulf Aichholzer
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Die Weichen für die geplanten Maßnahmen gegen sogenannte "Parkplatz-Abzocke" sind gestellt. Der Justizausschuss hat die entsprechende adaptierte Regierungsvorlage zu missbräuchlichen Besitzstörungsklagen einstimmig gebilligt. Vorgesehen ist unter anderem, die Kosten für Besitzstörungsverfahren deutlich zu senken und damit das bislang lukrative Geschäftsmodell unrentabel zu machen.

ÖSTERREICH. Die Bundesregierung kann ihre angekündigten Maßnahmen gegen sogenannte "Parkplatz-Abzocke" und missbräuchliche Abmahntätigkeiten umsetzen. Die entsprechende Gesetzesvorlage erhielt im Justizausschuss des Nationalrats einstimmige Zustimmung, wie am Dienstagabend mitgeteilt wurde.

Ergänzend fassten ÖVP, SPÖ, Neos und FPÖ eine Ausschussfeststellung, wonach geringfügige, kurzfristige Eingriffe, etwa kurzes Anhalten, Befahren oder Wenden auf befestigten Flächen ohne Behinderung oder Schaden, nicht als Besitzstörung gewertet werden sollen.

Missbräuchliche Besitzstörungsklagen

Grundlage der neuen Regelungen ist die Beobachtung, dass zunehmend Klagen wegen angeblicher Besitzstörung durch abgestellte Fahrzeuge angedroht werden, sofern Betroffene nicht hohe Beträge bezahlen. Um dem entgegenzuwirken, sieht die Regierungsvorlage unter anderem reduzierte Gerichtsgebühren vor: Wird ein Verfahren bereits in der ersten Verhandlung abgeschlossen, beträgt die Gebühr 70 Euro. Zieht die klagende Partei ihre Klage noch vor Zustellung zurück, sinkt sie auf 35 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen soll der Streitwert im Rechtsanwaltstarifgesetz pauschal mit 40 Euro bemessen werden.

Es soll auch erstmals bei Besitzstörungsfällen künftig möglich sein, vor den Obersten Gerichtshof (OGH) zu ziehen. (Symbolbild) | Foto: Andreas Pölzl/MeinBezirk
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Die Änderungen betreffen auch vergleichbare Verfahren außerhalb reiner Besitzstörungssachen, allerdings nur in Fällen, in denen die Gegenseite die behauptete Störung nicht bestreitet. Außerdem soll es erstmals bei Besitzstörungsfällen künftig ermöglicht werden, vor den Obersten Gerichtshof (OGH) zu ziehen. Sämtliche Maßnahmen sind auf fünf Jahre befristet.

Fraktionen begrüßen Maßnahmen

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) sei "froh", dass nunmehr eine Praxis beendet werde, mit der Autofahrern und Autofahrerinnen das Leben schwer gemacht werde. Weiter betonte sie, dass diese Geschäftsmodelle künftig keinen finanziellen Anreiz mehr böten und rechtliche Instrumente nicht missbräuchlich verwendet werden dürften. Der Rechtszug an den OGH sei ausschließlich auf diese Fälle beschränkt. Eine Klage wegen tatsächlicher Besitzstörung bleibe weiterhin möglich.

Von den Fraktionen wurde die Initiative großteils begrüßt. Jakob Grüner (ÖVP) sprach von häufig problematischen Modellen eigens gegründeter Firmen. Muna Duzdar (SPÖ) warnte vor "schikanösen Praktiken" und verwies auf mehr Rechtsschutz für Betroffene. Neos-Abgeordnete Sophie Marie Wotschke nannte den Entwurf eine "elegante Lösung". Markus Tschank (FPÖ) kritisierte zwar, dass man nicht stärker an die Definition der Besitzstörung selbst herangegangen sei, stimmte jedoch zu. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) sah die Maßnahmen als "zweifellos kreativ", bewertete aber die Ausschussfeststellung kritisch.

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Es soll auch erstmals bei Besitzstörungsfällen künftig möglich sein, vor den Obersten Gerichtshof (OGH) zu ziehen. (Symbolbild) | Foto: Andreas Pölzl/MeinBezirk
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