Sexualstrafrecht
Paket gegen Kindesmissbrauch geht in Begutachtung

Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch.  | Foto: Symbolbild: Alexas_Fotos/Pixabay
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  • Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch.
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Das von der Regierung geschnürte Paket gegen Kindesmissbrauch geht nun in Begutachtung. Die Reform beinhaltet zielgerichtete Prävention, härtere Strafen und einen neuen Rechtsbegriff.

ÖSTERREICH. „Kein Kind darf Opfer sexueller Gewalt werden," betonte Justizministerin Alma Zadić (Grüne) zuletzt bereits bei der Präsentation des neuen Maßnahmenpakets der Bundesregierung gegen Kindesmissbrauch.

Justizministerin Alma Zadić. | Foto: BKA/Florian Schrötter
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Dieser Grundsatz war maßgeblich bei der Ausarbeitung des Maßnahmenpakets gegen Kindesmissbrauch gemeinsam mit Familienministerin Susanne Raab (ÖVP), Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) und Jugend-Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP), wobei nunmehr die Änderungen im Sexualstrafrecht in Begutachtung geschickt werden.

Die wesentlichen Punkte

Das Paket besteht aus mehreren grundlegenden Säulen. Einerseits eine zielgerichtete Prävention. Künftig müssen alle Bundesschulen verpflichtend Kinderschutzkonzepte umsetzen. Zudem soll ein neues Gütesiegel für Kinderschutz künftig Eltern auf einen Blick zeigen, wo ihre Kinder ausreichend geschützt werden.

Eine entsprechende Qualitätsicherungsstelle befindet sich gerade in Ausarbeitung. In einem weiteren Schritt ist eine großangelegte Kinderschutz-Kampagne geplant, damit Kinder künftig ganz genau wissen, was ihre Rechte sind und wo sie sich hinwenden können, wenn diese verletzt wurden.

Des Weiteren liegt ein starker Fokus auf wirksamer Strafverfolgung und Sanktionen. Künftig drohen bei Besitz von dargestelltem Kindesmissbrauch statt eines Jahres bis zu zwei Jahre Haft, wenn es sich aber um Kindesmissbrauchsmaterial mit unmündigen Minderjährigen handelt, bis zu drei Jahren Haft.

Härtere Strafen

Bei Herstellung oder Anbieten einer „Vielzahl“ (30 Lichtbilder oder Videos) von Missbrauchsdarstellungen sind künftig bis zu fünf Jahre Haft möglich. Ebenfalls überarbeitet wurden die Regeln für Tätigkeitsverbote bereits verurteilter Täterinnen und Täter. Um eine Ausweitung der Tätigkeitsverbote sicherzustellen, soll das bisherige Erfordernis der Tätigkeit bzw. der Tätigkeitsabsicht zum Tatzeitpunkt wegfallen.

Es drohen härtere Strafen. | Foto: Pixabay
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Um eine effektive und rasche Ausforschung der Täter zu gewährleisten, wird das Cybercrime-Competence Center im Bundeskriminalamt personell gestärkt und der Ausbau der Cybercrime-Kompetenzstellen bei den Staatsanwaltschaften weiter vorangetrieben. Zudem werden künftig verstärkt Expertinnen und Experten in den jeweiligen Landeskriminalämtern zum Einsatz kommen.

Eine weitere Säule des Pakets ist ein verbesserter Opferschutz. Durch die Reform soll auch der frühere und oft als verharmlosend kritisierte Begriff der „Kinderpornografie“ durch die „Darstellung von Kindesmissbrauch“ ersetzt werden. Im Gesetz wird der Begriff „bildlich sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial“ verwendet.

Dieser neue Begriff orientiert sich stark am englischen „Child Sexual Abuse Material“ (CSAM), das sich international durchgesetzt hat. - Um qualitätsvolle und professionelle Hilfsangebote flächendeckend anbieten zu können, werden psychologische Unterstützungsleistungen und Familienberatungsstellen finanziell weiter ausgebaut.

"Effizienter Kinderschutz"

„Jedes Kind hat das Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen! Wir haben daher ein Maßnahmenpaket geschnürt, dass alle Aspekte abdeckt und für die größtmögliche Sicherheit unserer Kinder sorgen soll. Entscheidend dabei ist, dass wir den Tätern keine Chance lassen und Missbrauch verhindern, bevor er überhaupt passieren kann. Denn nur so können wir sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche in Österreich sicher aufwachsen und sich frei entfalten können", so Justizministerin Zadić.

Susanne Raab ist Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien. | Foto: Markus Spitzauer
  • Susanne Raab ist Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien.
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Familienministerin Susanne Raab ergänzt: „Nach den Ereignissen der letzten Monate haben wir ein umfassendes Paket für den Kinderschutz vorgelegt. Wir schützen die Kinder besser, wir bestrafen die Täter härter und wir unterstützen die Opfer in der Aufarbeitung ihres Leids verstärkt. Die Strafen für die Darstellung von sexuellem Missbrauch waren viel zu niedrig. Das Kernstück des Gesetzesvorhabens, das jetzt wie angekündigt in Begutachtung geht, ist daher eine deutliche Strafverschärfung.“

Gesundheitsminister Johannes Rauch. | Foto: BKA/Florian Schrötter
  • Gesundheitsminister Johannes Rauch.
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 "Niemand von uns kann sich wirklich vorstellen, was sexueller Missbrauch für ein Kind, einen Jugendlichen bedeutet. Mit unserem Maßnahmenpaket bauen wir die Hilfsangebote für die Kinder selbst und ihre Angehörigen deutlich aus. Sie erhalten in den Kriseninterventionszentren Soforthilfe und rasche Angebote für psychologische und psychotherapeutische Unterstützung", so Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch.

Staatssekretärin Claudia Plakolm betont abschließend: „Für effizienten Kinderschutz braucht es handfeste Mittel und die setzen wir mit dem Kinderschutzpaket um. Seit vergangener Woche steht allen Vereinen und Organisationen ein kostenloses Muster-Kinderschutzkonzept zur Verfügung. Nun sind wir im Endspurt bei der schärferen Gesetzgebung.“

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