Tourismusministerin auf Stippvisite in Bad Loipersdorf
Im Rahmen ihres Kurzbesuches im Thermenresort Loipersdorf präsentierte Bundesministerin Elisabeth Köstinger die geplanten Lockerungen der Covid19-Maßnahmen ab 10. Juni.
BAD LOIPERSDORF. Seit mehr als zehn Tagen begrüßt das Thermenresort Loipersdorf ebenso wie andere Thermenbetriebe im Bezirk wieder ihre Gäste. Vor kurzem stattete auch Tourismusministerin Elisabeth Köstinger einen Besuch ab. Nach Ankunft der Ministerin und Begrüßung durch Bürgermeister Herbert Spirk wurde die Resorteigene Teststraße besichtigt, der regionale Bauernladen im Eingangsbereich und auch ein Rundgang in der Therme stand auf dem Programm, bevor man sich zu einem Arbeitsgespräch über die neuen Lockerungsschritte austauschte. Neben Tourismusministerin Elisabeth Köstinger, nahmen daran Hotelier Gerald Stoiser, Gastronom Josef Kropf und Thermengeschäftsführer Philip Borckenstein-Quirini teil.
Lockerungen der Maßnahmen präsentiert
In diesem Rahmen präsentierte sie auch die geplanten Lockerungen der Covid19-Schnutzmaßnahmen ab 10. Juni. „Nach der ersten Woche sehen wir, dass die Öffnungsschritte reibungslos funktionieren. Gastronomie, Hotellerie, Freizeit- und Veranstaltungsbetriebe haben sich bestens vorbereitet und alle Rahmenbedingungen umgesetzt. Dafür möchte ich mich bei den Betrieben sowie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich bedanken. Der laufende Impffortschritt und sinkende Infektionszahlen machen weitere Lockerungen möglich – alles natürlich unter Einhaltung der ‚3G-Regeln‘. Daher haben wir als Bundesregierung letzten Freitag die nächsten Erleichterungen fixiert. Am 10. Juni gilt etwa nur noch einen Meter Abstand zwischen Personengruppen, in Wellnessbereichen sind künftig 10 statt 20 m2 pro Gast einzuhalten", betonte Köstinger, die dem Thermenresort Loipersdorf und allen Betrieben in der Region ein erfolgreiches Aufsperren wünschte.
Ab 10.06. gelten für Freizeitbetriebe (so auch Thermen) also folgende weitere Öffnungsschritte:
- Die Mindestfläche pro Gast wird auf 10m2 reduziert.
- Sperrstunde ab 24 Uhr.
- 1 Meter Mindestabstand für Gäste gegenüber anderen Personen, auch im Schwimmbereich.
Nach wie vor gilt:
- 3G-Regel
- Registrierpflicht
- FFP2-Masken-Pflicht: im Eingangs- und Garderobenbereich. Ebenso in den Restaurants, für den Weg zum Wellnesszentrum sowie im dortigen Wartebereich und während aller Massagen und Wellnessbehandlungen. Im Nass- und Außenbereich ist es nicht verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen.
- Nähere und laufend aktualisierte Informationen zu den Öffnungsschritten auf www.sichere-gastfreundschaft.at zur Verfügung.
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