Murau/Murtal
So kann Ostern gefeiert werden
Die aktuellen Corona-Maßnahmen ermöglichen Osterfeiern im kleinen Rahmen.
MURAU/MURTAL. Im vergangenen Jahr konnten öffentliche Gottesdienste in der Karwoche und zu Ostern ebenso wenig stattfinden wie die Palmweihe und die Osterspeisensegnung. Wir haben einen Überblick über die aktuellen Bestimmungen (Stand: 30. März).
Speisensegnung: Die österreichischen Bischöfe haben Regeln zur Abhaltung von Feierlichkeiten formuliert: Demnach sind Gottesdienste unter Beachtung der Maskenpflicht und der Einhaltung des Mindestabstandes möglich. Die Segnung der Osterspeisen findet in der Region ohnehin großteils im Freien statt.
Zusammenkünfte: Laut aktueller Verordnung gilt nach wie vor eine Ausgangssperre zwischen 20 und 6 Uhr. Dazwischen dürfen sich maximal zwei Haushalte mit bis zu vier Personen und sechs Kindern treffen - etwa zum gemeinsamen Weihfleisch-Essen.
Osterfeuer: Das Land Steiermark hat die Abhaltung von Brauchtumsfeuern zu Ostern unter Einhaltung der Maßnahmen wieder ermöglicht. Das Entzünden ist laut Verordnung am Karsamstag erlaubt. In einzelnen Gemeinden kann es allerdings Einschränkungen geben. Beim Osterfeuer dürfen maximal vier Personen aus zwei Haushalten bis 20 Uhr anwesend sein. Oder es nehmen ausschließlich Personen aus einem Haushalt teil. Die Regelung ansich ist etwas kurios, da in der Verordnung des Landes von 15 bis 3 Uhr die Rede ist, die Ausgangssperre allerdings ab 20 Uhr gilt. Von "juristischen Spitzfindigkeiten" wird deshalb auch beim Land gesprochen. Die Corona-Verordnung ist jedenfalls dem Luftreinhaltegesetz, die das Osterfeuer betrifft, übergeordnet. Sanktioniert werden die Maßnahmen aber auch von den Bezirksbehörden unterschiedlich. Deshalb der Rat von den Experten: "Wer ganz sicher gehen will, sollte nach 20 Uhr kein Osterfeuer mehr anzünden."
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