Osterfeuer 2022
Das sind die aktuellen Regelungen für die Steiermark
- Das Referat für Abfall- und Ressourcenwirtschaft (Abteilung 14) des Landes Steiermark informiert über die Verordnungen zum Osterfeuer 2022.
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Brauchtumsfeuer gehören für viele Steirerinnen und Steirer zu den wichtigsten Traditionen rund um das Osterfest. Das Entzünden von Osterfeuern unterliegt allerdings strengen gesetzlichen Regelungen. Wer sich nicht an diese hält, muss mit Geldstrafen rechnen.
STEIERMARK. Am kommenden Wochenende brennt es wieder in der Steiermark: Denn zahlreiche Osterfeuer werden die Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag erhellen und damit den Festtag der Auferstehung Jesu Christi symbolisch einleiten.
"Aktuell sind Brauchtumsfeuer möglich. Das Entzünden und Abbrennen des Feuers ist aber ausschließlich am Karsamstag von 15 Uhr bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig", definiert Erich Gungl, zuständig für den Bereich Abfall- und Ressourcenwirtschaft beim Land Steiermark, den genauen Zeitraum für das vielerorts gesellige Ereignis. Ein Ausweichen auf den so genannten "Kleinen Ostersonntag", das ist der Sonntag nach dem Ostersonntag, sei in der Folge nicht zulässig.
Einschränkungen in Graz-Umgebung und Leibnitz
Eine Ausnahme gibt es in Graz, wo ein ganzjähriges Brauchtumsfeuer-Verbot besteht. "Einschränkungen herrschen aber auch in einigen, hinsichtlich der Luftreinhaltung besonders belasteten Gemeinden, in denen jeweils nur ein Feuer durch die Gemeinde oder einen von der Gemeinde beauftragten Veranstalter zulässig ist", erklärt Gungl. Diese Einschränkungen betreffen die südlichen Gemeinden des Bezirks Graz-Umgebung bzw. Teile des Bezirks Leibnitz.
In diesen steirischen Gemeinden darf nur ein Feuer entfacht werden
Quelle: www.abfallwirtschaft.steiermark.at
Außerhalb der Stadt Graz und der genannten, im Sanierungsgebiet liegenden, Gemeinden dürfen Brauchtumsfeuer auch von privaten Personen entfacht werden. Allerdings sind dabei die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Sicherheitsvorkehrungen bei jedem Feuer
Im Besonderen sei einerseits auf die Sicherheit, andererseits auf das Material zu achten: "Das Verbrennen im Freien ist nur bei Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen - Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen und Waldflächen müssen berücksichtigt werden -, entsprechender Überwachung des Verbrennens und bei Durchführung von Nachkontrollen nach dem Ablöschen zulässig", informiert Erich Gungl.
Zudem müssen größere, weithin sichtbare Feuer bei der zuständigen Feuerwehr rechtzeitig angemeldet werden.
- Brandgefahr: Bei starkem Wind und großer Trockenheit ist das Verbrennen im Freien generell unzulässig.
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Bei Verstößen: Geldstrafen bis zu 3.630 Euro
Auch in Hinblick auf die Materialien, die verbrannt werden dürfen, gibt es klare Regelungen: "Grundsätzlich darf nur trockenes Holz, d.h. Baum- und Strauchschnitt, verbrannt werden", weiß auch Wolfgang Neubauer, Obmann des Dachverbands der steirischen Abfallwirtschaftsverbände sowie Bürgermeister der südsteirischen Marktgemeinde St. Georgen an der Stiefing.
Nicht zulässig ist hingegen das Verbrennen von Altholz, wie z.B. Paletten oder Möbel, Altpapier, Kartonagen oder Altreifen. Stichprobenartige Kontrollen erfolgen, so Neubauer, durch die Berg- und Naturwacht.
Osterfeuer: So feuerst du richtig
Bei Verstößen - sowohl was das Verbrennen von nicht geeigneten Materialien als auch das Verbrennen außerhalb der vorgesehenen Brauchtumstage betrifft - sind nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltungsgesetzes Geldstrafen bis zu 3.630 Euro möglich.
Übrigens: Bereits länger gelagertes Material sollte vor dem Entfachen des Osterfeuers am Karsamstag unbedingt umgelagert werden, um Kleintieren, die darunter Schutz gesucht haben, ein Überleben zu ermöglichen.
- Wird der Osterhaufen schon einige Zeit vor dem Karsamstag aufgeschichtet, bietet er oftmals Igeln, Amphibien, Mäusen und Vögeln ein Quartier. Damit das Osterfeuer nicht zur Todesfalle für diese Tiere wird, empfiehlt sich das händische Umschichten am Tag vor dem Feuer.
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