Bundesverwaltungsgericht
Umweltbehörde fehlte bei erster Verhandlung zum Koralm-Kraftwerk

Das geplante Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm wird vorm Bundesverwaltungsgericht verhandelt. Projektwerber und -gegner waren bei der ersten Verhandlung. | Foto: Koralmkraft
  • Das geplante Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm wird vorm Bundesverwaltungsgericht verhandelt. Projektwerber und -gegner waren bei der ersten Verhandlung.
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  • hochgeladen von Simon Michl

Das umstrittene Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm wird seit Mittwoch vorm Bundesverwaltungsgericht verhandelt. Die zuständige Umweltbehörde des Landes Steiermark, gegen die ermittelt wird, fehlte dabei.

STEIERMARK. Am Mittwoch fand am Wiener Bundesverwaltungsgericht die erste Tagsatzung im UVP-Beschwerdeverfahren zum Pumpspeicher auf der Koralm statt. Der Bau des umstrittenen Kraftwerks wurde im letzten Herbst vom Land Steiermark genehmigt, woraufhin mehrere Gegner:innen Beschwerde einreichten – und das Projekt vors Bundesverwaltungsgericht brachten.

Ermittlungen gegen Behörde

Wenig später erschien die Umweltverträglichkeitsprüfung des Landes in neuem Licht: Gegen Beamte der zuständigen Abteilung 13 (Umwelt und Raumordnung) wird wegen Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit ermittelt, auch das Koralm-Kraftwerk steht im Fokus. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Eben jene Abteilung fehlte nun am Mittwoch bei der ersten Gerichtsverhandlung zum Pumpspeicherkraftwerk. Das gab die Umweltorganisation "Virus" bekannt, die schon lange gegen das Kraftwerk mobil macht. Der Grund dafür liege in den erwähnten Ermittlungen, da Mitarbeiter:innen abgezogen wurden und das entstandene Vakuum noch nicht geschlossen wurde, so "Virus". Von der Abteilung selbst gibt es bisher auf Nachfrage keine Stellungnahme.

Langes Gerichtsverfahren könnte drohen

Anwesend bei der Gerichtsverhandlung waren beide Projektverantwortliche mit Planern und neuer Rechtsvertretung sowie auf Beschwerdenseite Umweltanwältin Pöllinger, Umweltorganisationen, Nachbarn und die Marktgemeinde Bad Schwanberg durch ihren Rechtsanwalt und Auskunftspersonen. Wolfgang Rehm von "Virus" attestierte dem Kraftwerk wiederholt eine "energiewirtschaftlich geringe Bedeutung". Und: "Wenn das BVwG den offenkundig mängelbehafteten Bescheid der Landesregierung nicht gleich behebt, dann haben wir ein langes und sowohl rechtlich als auch inhaltlich und aufwändiges Gerichtsverfahren vor uns", so Beschwerdeführer Rehm.

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