Hohe Strafen
Jährlich 500 Personen ohne "Schein" in Unfälle verwickelt

Mehr als 2.400 Österreicherinnen und Österreicher waren in den vergangenen fünf Jahren (2018-2022) ohne gültige Lenkberechtigung an Verkehrsunfällen beteiligt. Somit sind das im Durchschnitt beinahe 500 Personen pro Jahr, bei denen bei der Unfalldatenaufnahme "kein Führerscheinbesitz" vermerkt wird.  | Foto: Shutterstock / Robert Crum
3Bilder
  • Mehr als 2.400 Österreicherinnen und Österreicher waren in den vergangenen fünf Jahren (2018-2022) ohne gültige Lenkberechtigung an Verkehrsunfällen beteiligt. Somit sind das im Durchschnitt beinahe 500 Personen pro Jahr, bei denen bei der Unfalldatenaufnahme "kein Führerscheinbesitz" vermerkt wird.
  • Foto: Shutterstock / Robert Crum
  • hochgeladen von Maximilian Karner

Mehr als 2.400 Österreicherinnen und Österreicher waren in den vergangenen fünf Jahren (2018-2022) ohne gültige Lenkberechtigung an Verkehrsunfällen beteiligt. Somit sind das im Durchschnitt beinahe 500 Personen pro Jahr, bei denen bei der Unfalldatenaufnahme "kein Führerscheinbesitz" vermerkt wird. Mit 88 Prozent sind Männer hier stark überrepräsentiert. Der ÖAMTC warnt davor, dass bei einem solchen Vergehen hohe Strafen blühen.

ÖSTERREICH. Im vergangenen Jahr starben zehn "scheinlose" Lenkerinnen und Lenker bei Verkehrsunfällen. Sieben davon waren mit dem Auto unterwegs, zwei mit dem Motorrad und eine Person mit dem Moped, wie eine aktuelle Erhebung der Statistik Austria zeigt. Die meisten Personen, die ohne gültige Lenkberechtigung bei der Unfalldatenaufnahme aufgeflogen sind, waren unter 40 Jahre alt. Mit 88 Prozent waren die Unfalllenker beinahe ausschließlich Männer. Vom Fahrzeugtyp führen Quadfahrerinnen und -fahrer die Negativ-Statistik mit 5,6 Prozent Anteil an. Dahinter folgen Arbeitsmaschinen-, Moped- und Motorradlenkerinnen und -lenker. 

88 Prozent der "scheinlosen" Unfalllenker sind Männer. | Foto: PantherMedia/Canetti (Symbolfoto)
  • 88 Prozent der "scheinlosen" Unfalllenker sind Männer.
  • Foto: PantherMedia/Canetti (Symbolfoto)
  • hochgeladen von BezirksBlätter Tirol

ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger vermutet jedoch eine deutlich höhere Dunkelziffer an "scheinlosen" Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern:

"Die Zahl derer, die bei Unfällen ohne Lenkberechtigung registriert werden, dürfte aber nur die Spitze des Eisbergs sein. Die Dunkelziffer muss weit höher liegen – so liegen keine aktuellen Zahlen vor, wie viele 'scheinlose Personen' bei Verkehrskontrollen ertappt werden. Gar nicht zu reden von denen, die unentdeckt ohne Schein fahren."

Beim zweiten Vergehen droht sofortige Freiheitsstrafe

"Egal aus welchem Grund keine Lenkberechtigung vorliegt: Es ist ein No-Go und strengstens verboten, ein Kraftfahrzeug in Betrieb zu nehmen, ohne den dafür notwendigen Führerschein zu haben. Wer sich darüber hinwegsetzt, muss mit Konsequenzen rechnen", warnt die Verkehrsexpertin. 

Wer ein Fahrzeug ganz ohne Lenkberechtigung steuert, muss mit einer Geldstrafe von 363 Euro bis 2.180 Euro rechnen. Hierbei ist es ganz egal, ob der Führerschein nie gemacht oder ob er wegen eines Deliktes entzogen wurde. Kann man die Strafe nicht bezahlen, ist alternativ eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen möglich. Der ÖAMTC warnt, dass diese Bestimmungen auch für diejenigen gelten, die etwa den B-Führerschein besitzen, allerdings ein Fahrzeug steuern, für das die Klasse A benötigt wird.

Fahren ohne Führerschein - Braucht es härtere Strafen?

Mit der Anzahl der Vergehen steigt auch das Ausmaß der Strafe, wie ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf informiert: 

"Wer zum zweiten Mal wegen des Lenkens eines Fahrzeugs ohne Führerschein angezeigt wird, dem kann anstelle der Geldstrafe sofort eine Freiheitsstrafe von sechs Wochen blühen. Ab dem dritten Mal können Geld- und Freiheitsstrafe sogar gleichzeitig verhängt werden."

Wer hingegen seinen Führerschein verloren oder vergessen hat und diesen bzw. eine Verlustanzeige bei einer Verkehrskontrolle nicht vorweisen kann, muss mit einer Geldstrafe von mindestens 20 Euro rechnen.

Versicherungen steigen aus

Das "scheinlose" Fahren zieht aber auch versicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich. So kann die Versicherung in diesem Fall eine Haftung ablehnen und Regressforderungen geltend machen. Die verursachten Schäden des Unfallgegners müssen dann selbst bezahlt werden.

Dies betrifft auch privat ge- bzw. verliehene Fahrzeuge, wie der ÖAMTC in seiner Aussendung anmerkt: "Wer sein Fahrzeug anderen Personen überlässt, muss sich vergewissern, dass diese eine entsprechende Lenkberechtigung haben. Passiert ein Unfall, gilt sonst: ohne Führerschein kein Versicherungsschutz."

Das könnte dich auch interessieren:

Raser können ab 2024 ihr Auto verlieren
Digitaler Führerschein wurde bereits 300.000-mal aktiviert
Verdoppelung der Verkehrsstrafen ab 1. Mai "wenig Effekt"

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Österreich auf MeinBezirk.at

Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk auf Facebook: MeinBezirk.at/Österrreichweite Nachrichten

MeinBezirk auf Instagram: @meinbezirk.at


Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.