Amt für Jugend und Familie Graz: Unterhalt ist nicht gleich Unterhalt

Kindeswohl: Leben die Eltern nicht mehr zusammen, muss ein Elternteil Geldunterhalt, der andere Naturalunterhalt leisten. | Foto: Pixabay
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  • Kindeswohl: Leben die Eltern nicht mehr zusammen, muss ein Elternteil Geldunterhalt, der andere Naturalunterhalt leisten.
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Mit Schulbeginn ändern sich oft Unterhaltsbestimmungen. Das Amt für Jugend und Familie klärt auf.

Vieles neu macht der Herbst, so auch im Unterhaltsrecht. Wie hoch ist der Anspruch, der Kindern zusteht, und was ist, wenn das Kind selbst Geld erwirtschaftet? Katharina Landgraf, Leiterin des Referats Kindesunterhalt und Vaterschaft des Amtes für Jugend und Familie, erklärt, welche Dinge zu beachten sind.

Kindeseinkommen melden

„Eine wesentliche Säule unserer Arbeit im Jugend- und Familienressort ist die Existenzsicherung für Kinder. Im vergangenen Jahr hat das Amt in 3.373 Fällen die Vertretung des minderjährigen Kindes in Unterhaltssachen übernommen. Bei diesem wichtigen Thema stehen unsere Expertinnen und Experten gerne mit Rat und Tat zur Seite“, verdeutlicht Stadtrat Kurt Hohensinner die Wichtigkeit dieses Ressorts. Referatsleiterin Katharina Landgraf führt aus, welches Thema gerade aktuell ist: "Im Herbst beginnen einige Jugendliche eine Lehre und das kann den Unterhaltsanspruch des Jugendlichen verändern, denn das Einkommen des Kindes muss berücksichtigt werden." Die Lehrlingsentschädigung muss dem Jugendamt gemeldet werden, wenn eine Unterhaltsvertretung beim Amt für Jugend und Familie aufrecht ist. "Wird das nicht kommuniziert, kann es zu einer Rückzahlung kommen, diese sollte jedenfalls vermieden werden", so Landgraf weiter. Das Amt für Jugend und Familie wird hier proaktiv tätig und kontaktiert die Eltern, jedoch lässt die Antwort meist auf sich warten. "Wir appellieren an alle, uns rechtzeitig eine Rückmeldung zu geben, damit es zu keinen Rückzahlungen kommt."

Katharina Landgraf: "Wir kontaktieren Familien proaktiv, damit Rückzahlungen vermieden werden." | Foto: Sabine Hoffmann
  • Katharina Landgraf: "Wir kontaktieren Familien proaktiv, damit Rückzahlungen vermieden werden."
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Selbsterhaltungsfähigkeit zählt

Die Frage, die sich viele Menschen stellen, ist, wie lange ein Elternteil dazu verpflichtet ist, Unterhalt zu zahlen. "Das Gesetz nennt hier den Begriff der Selbsterhaltungsfähigkeit. Aber auch dies muss im Einzelfall betrachtet werden, denn es macht einen Unterschied, ob das Kind einer Lehre oder einem Studium nachgeht", schildert die Referatsleiterin. Das Amt für Jugend und Familie ist bis zur Volljährigkeit zuständig, danach müssen sich die Beteiligten an das Bezirksgericht wenden. "Es gibt keinen Mindestunterhalt, in Österreich geht man nach der von der Rechtssprechung entwickelten Prozentsatzmethode vor, die altersabhängig gestaffelt wird", sagt Landgraf. Dabei spielt das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils eine Rolle. "Wer viel verdient, muss auch viel Unterhalt zahlen." Für Kinder bis sechs Jahre entfallen 16 Prozent des Einkommens auf den Kindesunterhalt, ab dem 15. Lebensjahr sind es 22 Prozent. Was aber, wenn man durch Corona arbeitslos geworden oder in Kurzarbeit ist? "Hier ist eine längerfristige Betrachtung notwendig. Wenn es nur einen Monat Einkommensausfälle gab, wird es wahrscheinlich zu keiner Änderung kommen. Aber es kann auch ein Herabsetzungsantrag beantragt werden", erklärt Landgraf, die mit ihrem Team für alle Anliegen und Fragen erreichbar ist (graz.at/jugendamt-recht).

Kindeswohl: Leben die Eltern nicht mehr zusammen, muss ein Elternteil Geldunterhalt, der andere Naturalunterhalt leisten. | Foto: Pixabay
Katharina Landgraf: "Wir kontaktieren Familien proaktiv, damit Rückzahlungen vermieden werden." | Foto: Sabine Hoffmann
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