Waltraud Posch von Vivid findet: Beim Rauchverbot darf es keine Ausnahmen geben!

Für strikten Nichtraucherschutz: Waltraud Posch von Vivid | Foto: Vivid, Grabner
  • Für strikten Nichtraucherschutz: Waltraud Posch von Vivid
  • Foto: Vivid, Grabner
  • hochgeladen von Martina Maros-Goller

Vivid, die Fachstelle für Suchtprävention, ist gegen eine Rauchverbot-Ausnahme für Shisha Bars.

"Durch das generelle Rauchverbot in der Gastronomie geht unsere gesamte Geschäftsgrundlage verloren", argumentierte "WunderBar"-Chef Mehmet Dikilitas in der letzten WOCHE-Ausgabe. Der Unternehmer forderte eine Ausnahmeregelung für Shisha-Bars, da diese sonst nicht weitergeführt werden können.
Diesem Vorstoß entgegnet nun Waltraud Posch, Leiterin der Stabstelle Tabak von Vivid, der steirischen Fachstelle für Suchtprävention. Für die WOCHE legt sie dar, wieso es ihrer Meinung nach keine Ausnahmen geben darf.

Hohes Schädigungspotenzial

"Ich bin sehr froh, dass das Gesetz nun so kommt, wie es bereits 2015 beschlossen wurde", leitet Waltraud Posch ein. Demnach wären Ausnahmen sehr schlecht für die Suchtprävention. "Acht Prozent der Menschen, die mit dem Rauchen begonnen haben, haben mit Wasserpfeife begonnen", erklärt Posch und verweist auf das Problem, dass Shishas nach wie vor unterschätzt werden. "Wasserpfeifen haben ganz eindeutig ein gleich hohes Schädigungspotenzial. Aus chemischen Untersuchungen weiß man, dass man sie sogar tiefer inhaliert", hält sie fest.

Eine Shisha, 100 Zigaretten

In Graz gibt es laut Posch 20 gemeldete Shisha-Bars, die Zielgruppe sind hauptsächlich Jugendliche und junge Erwachsene. "Der Konsum von Wasserpfeifen ist schon gleich hoch wie bei Zigaretten", warnt Posch und sagt, dass es gut belegt ist, dass eine Wasserpfeife 100 Zigaretten entspricht. "Das heißt, wenn dort zehn Jugendliche sitzen, raucht jeder von ihnen zehn Zigaretten." Zudem enthalten Shishas extrem viel Kohlenmonoxid und Feinstaub, was auch zu Problemen führt.
"Die Betriebe, die darauf gesetzt haben, tun mir leid, aber es gibt kein sachliches Argument, das eine Ausnahme rechtfertigen würde", betont die Tabak-Expertin und gibt zu bedenken, dass diese Regelung Werbung für diese Form von Lokalen bedeuten würde. "Die Frage ist auch, ob dort dann auch Zigaretten geraucht werden würden und wie man das überprüfen würde. Im privaten Bereich und im Freien kann man es nach wie vor tun, das Verbot gilt für Gastro-Innenräume."

Push-Nachrichten auf dein Handy
MeinBezirk.at auf Facebook verfolgen
Die Woche als ePaper durchblättern
Newsletter deines Bezirks abonnieren

1 Kommentar

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.