Masken und Plexiglaswände: So wird künftig am Landesgericht für Strafsachen Graz verhandelt

Derzeit auf Notbetrieb: Das Landesgericht für Strafsachen Graz führt nur notwendige Verhandlungen  | Foto: Foto Jörgler
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Die Justiz wird Schritt für Schritt und unter strengen Sicherheitsvorkehrungen wieder hochgefahren.

Stillstand. Dieser prägte in den vergangenen vier Wochen aufgrund der Covid 19-Ausbreitung auch die österreichische Justiz. Nun soll das System aber langsam wieder hochgefahren werden. Stufenweise und mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen wird das Landesgericht für Strafsachen Graz seinen Betrieb aufnehmen.

450 Verfahren sind offen

Der Erlass des Bundesministeriums für Justiz hat das "Go" für das schrittweise Wiederhochfahren der Justiz gegeben. Daher wird ab 20. April wieder verhandelt, jedoch bis zum 31. Mai nur in den größeren fünf von insgesamt neun Verhandlungssälen des LGS Graz. Anberaumt werden aber auch im Mai nur dringende und für den Notbetrieb passende Hauptverhandlungen. 
Wie bisher werden Hauptverhandlungen, bei denen sich Angeklagte oder Zeugen in Haft befinden, via Videokonferenz übertragen. Um die Ansteckungsgefahr möglichst gering zu halten, werden die Säle nach den stattfindenden Verhandlungen gelüftet, zudem werden die Verhandlungen mit einem zeitlichen Abstand abgehalten und es wird ein Abstand von zwei Metern in der vorgesehenen Sitzordnung eingehalten. 
Derzeit sind rund 450 Verfahren bei 22 Richtern offen, die in den kommenden Monaten und Jahren verhandelt werden. Wann das Gericht wieder im Vollbetrieb arbeiten wird, hängt von der Entwicklung der Covid 19-Pandemie ab.

Strenge Sicherheitsvorkehrungen

Um alle Beteiligten zu schützen, gelten ab sofort folgende Sicherheitsmaßnahmen, die auch jeder Ladung beigefügt sind:

1. Maskenpflicht
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend und diese Masken sind selbst mitzubringen. Alternativ kann auch ein Tuch oder ein Schal verwendet werden. Aufgrund des geringen Kontingents wird das LGS Graz Masken nur im Ausnahmefall zur Verfügung stellen.

2. Mindestabstand
Richter, die die Verhandlungen leiten, werden für die Einhaltung des empfohlenen Mindestabstands von ein bis zwei Metern zwischen allen Verfahrensbeteiligten sorgen.

3. Plexiglaswände
In kleineren Sälen, in denen der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, werden Plexiglastrennwände aufgestellt. 

4. Reinigung und Desinfektion
Höchste Priorität wird wird Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in den parteiöffentlichen Bereichen eingeräumt.

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