Jurist rät dennoch zum Antrag
150 Euro sollten notleidende Familien erhalten, doch Ministerium ist säumig

50 Euro pro Kind und Monat für maximal drei Monate könnten diese Eltern „zur Bewältigung von Mehraufwendungen aufgrund der Pandemiefolgen erhalten“, doch das Ministerium hat dafür noch nicht die rechtliche Grundlage geschaffen. | Foto: pixabay/Symbolfoto
  • 50 Euro pro Kind und Monat für maximal drei Monate könnten diese Eltern „zur Bewältigung von Mehraufwendungen aufgrund der Pandemiefolgen erhalten“, doch das Ministerium hat dafür noch nicht die rechtliche Grundlage geschaffen.
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Seit 5. Mai gibt es eine gesetzliche Grundlage, wonach auch jene Familien, die bereits vor dem 28.  Februar arbeitslos waren, "für ihre Kinder eine finanzielle Unterstützung zur Bewältigung von Mehraufwendungen aufgrund der Pandemiefolgen erhalten können". Konkret sind es maximal 50 Euro pro Kind und Monat für höchstens drei Monate. Doch diese 150 Euro zu beantragen, dafür hat das Ministerium bis dato noch immer keine rechtliche Grundlage geschaffen.

ÖSTERREICH. Das Problem: Im Gesetz ist vermerkt, dass die Arbeits- und Familienministerin Christine Aschbacher, "im Einvernehmen" mit Sozialminister Rudolf Anschober "per Richtlinie" näher zu bestimmen habe, unter welchen Voraussetzungen "diese Bundesmittel eingesetzt werden können". Genau das ist bis zum 15. Juni noch immer nicht passiert. Das heißt, die betroffenen Familien müssen auch knapp eineinhalb Monate später noch auf das Geld warten, einfach weil sie es mangels Grundlage nicht beantragen können.

Jurist: Antrag trotzdem stellen

Doch ein Verwaltungsjurist sieht das anders: Man könne die Säumigkeit des Ministeriums nicht den  in Not geratenen Familien aufbürden und sie noch länger warten lassen, die Familien können, auch ohne Grundlage, die Hilfe beantragen. Konkret sagt Peter Bußjäger in der Wiener Zeitung:  "Der Umstand, dass es noch keine Richtlinie gibt, ist kein Grund, dass die erwähnten Anspruchsberechtigten keinen Antrag auf das genannte Geld stellen können." Man müsse sich nur auf die entsprechende Passage im Gesetz also Paragraf 38a, Artikel 9, berufen und zu den Anspruchsberechtigten zählen. 150 Euro sind es also, die in Not geratene Familien noch nicht einmal beantragen können, doch die ÖVP twittert währenddessen, dass "es kaum ein Lang gebe, das großzügigere Hilfspakete hat wie Österreich"

Verlust des Familienbonus

Der Verwaltungsjurist rät sogar dazu: Denn im September soll es angeblich laut Regierung zu einer Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro kommen. Wer bis dahin die ihm zustehenden 150 Euro (50 Euro pro Monat für drei Monate) noch nicht erhalten habe, der würde Gefahr laufen, dass sie ihm mit den 360 Euro aufgerechnet werden. Der Jurist warnt allerdings das Ministerium, so vorzugehen: Denn nach dem aktuellem Gesetz müsste es den Härteausgleich zusätzlich zum Kommenden geben. Außerdem sei ein Aufgehen von gestellten Anträgen in künftige Leistungen "verfassungsrechtlich problematisch", sagt Bußjäger.

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