Vorsicht ab 11. März
Waldbrandverordnung im Bezirk Horn in Kraft
Trockenheit: Die Bezirkshauptmannschaft Horn hat mit 11. März 2025 die Waldbrandverordnung im Bezirk erlassen. BEZIRK HORN. Damit ist in den Waldgebieten des Bezirkes Horn sowie in deren Gefährdungsbereichen jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten. Ebenso ist es laut der Verordnung verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie Zündhölzer und Zigaretten) im Waldbereich wegzuwerfen. Übertretungen dieser Verordnung werden mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe...