Landesgericht Krems
Bedingte Haftstrafe wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung
Ein 56-Jähriger aus dem Bezirk wurde am Landesgericht Krems von einem Schwurgericht zu 14 Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 1280 Euro verurteilt. BEZIRK ZWETTL. Die Staatsanwaltschaft Krems warf dem Mann vor, in seinem Wohnhaus NS-Devotionalien zum Zwecke der NS-Propaganda, somit mit dem Vorsatz der Wiederbetätigung, gesammelt zu haben. Außerdem musste sich der 56-Jährige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Nachrichten versendetDer Beschuldigte soll Nachrichten...