Verfassungsgerichtshof
Verbot für Einfrieren von Eizellen ist aufgehoben
Das ausnahmslose Verbot für das "Social Egg freezing" ist unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig: Zu diesem Entschluss kam nun der Verfassungsgerichtshof (vfgh). ÖSTERREICH. Das ausnahmslose Verbot für das Einfrieren von Eizellen ohne medizinischen Grund – „Social Egg Freezing“ (§ 2b Abs. 1 FMedG) –, wurde vom vfgh als unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig aufgehoben. Der vfgh diskutierte das Thema bereits im Juni. Die Aufhebung tritt am 1. April 2027 in Kraft. Das ließ der vfgh...